Fiskalvertreter in Österreich und ZKO-Meldung: Pflicht für ausländische Unternehmer

Was ist die ZKO-Meldung?
Die ZKO-Meldung (Zentrale Koordinationsstelle-Meldung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anzeige gemäß §7b AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) in Österreich. Sie muss von ausländischen Unternehmen abgegeben werden, wenn diese Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder in bestimmten Bereichen, insbesondere im Bauwesen, Tätigkeiten ausführen.
Die Meldung dient der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie der Sicherstellung, dass arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Ein zentraler Aspekt dabei: Die Pflicht zur Bestellung eines Fiskalvertreters in Österreich, insbesondere wenn das Unternehmen keine Betriebsstätte im Inland hat.
Was muss die ZKO-Meldung beinhalten?
Die ZKO-Meldung muss vollständig und korrekt erfolgen. Sie beinhaltet unter anderem folgende Angaben:
- Unternehmensdaten des entsendenden Unternehmens (Name, Sitz, UID-Nummer)
- Kontaktperson in Österreich (Fiskalvertreter, sofern erforderlich)
- Art der Tätigkeit, die in Österreich durchgeführt wird (z. B. Bauarbeiten, Montage)
- Ort und Zeitraum der Dienstleistung oder Arbeit
- Daten der entsandten Arbeitnehmer (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer)
- Nachweise über Sozialversicherung, Arbeitsgenehmigungen, Lohnnachweise
- Arbeitsvertrag oder gleichwertiger Nachweis der Arbeitsbedingungen
Alle Angaben müssen auf Deutsch eingereicht werden. Bei unvollständigen oder falschen Angaben drohen hohe Geldstrafen.
Wer muss eine ZKO-Meldung machen und bis wann?
Die Pflicht zur ZKO-Meldung betrifft ausländische Unternehmer aus EU-/EWR-Staaten sowie aus Drittstaaten, die Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder selbst in bestimmten Branchen Tätigkeiten ausüben.
Die ZKO-Meldung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Tätigkeit elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. In dringenden Ausnahmefällen kann eine Meldung kurzfristiger erfolgen, muss aber dennoch vor Arbeitsaufnahme abgeschlossen sein.
Welche Rolle spielt der Fiskalvertreter in Österreich?
Ein Fiskalvertreter in Österreich ist ein steuerlicher Repräsentant für ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Er dient als Schnittstelle zur österreichischen Finanzverwaltung. Seine Aufgaben umfassen:
- Anmeldung zur Umsatzsteuer,
- Einreichung der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA),
- Abfuhr der Umsatzsteuer,
- Abwicklung der ZKO-Meldung,
- Kommunikation mit dem Finanzamt.
Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist gesetzlich verpflichtend, wenn ein Unternehmen im Rahmen von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen in Österreich tätig wird.
Warum ist die ZKO-Meldung wichtig?
Die ZKO-Meldung stellt sicher, dass:
- Arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards eingehalten werden,
- Lohndumping bekämpft wird,
- Steuerliche Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden,
- Rechtssicherheit für ausländische Unternehmen geschaffen wird.
Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, riskieren empfindliche Geldstrafen und das Verbot der weiteren Tätigkeit in Österreich.
Ablauf einer ZKO-Meldung mit Fiskalvertreter
- Kontaktaufnahme mit einem Fiskalvertreter in Österreich
- Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP)
- Erstellung und Übermittlung der ZKO-Meldung durch den Fiskalvertreter
- Koordination von Unterlagen wie Arbeitsverträgen, Nachweisen zur Sozialversicherung etc.
- Laufende steuerliche Betreuung (USt, UVA, Zusammenfassende Meldungen)
Fazit
Für ausländische Unternehmen, die in Österreich tätig werden wollen, ist die ZKO-Meldung kein optionaler Schritt, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Bestellung eines Fiskalvertreters in Österreich ist in vielen Fällen zwingend notwendig, um den Anforderungen des österreichischen Steuer- und Arbeitsrechts gerecht zu werden. Wer frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, spart Zeit, Geld und rechtliche Probleme.