So einfach können ausländische Unternehmen eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich gründen – mit einem Steuerberater an Ihrer Seite

Die Expansion nach Österreich ist für viele internationale Unternehmen ein strategischer Schritt. Österreich liegt im Herzen Europas, bietet politische Stabilität, EU-Mitgliedschaft, eine hochqualifizierte Arbeitskraft sowie ein wirtschaftsfreundliches Steuersystem.
Für viele ausländische Unternehmer wirkt der Gründungsprozess in einem fremden Land jedoch abschreckend. Als Steuerberater, der auf die Beratung ausländischer Unternehmen spezialisiert ist, kann ich Ihnen versichern: Mit der richtigen Unterstützung ist die Gründung einer Tochtergesellschaft (GmbH) oder einer Zweigniederlassung in Österreich einfacher als gedacht – und in wenigen Wochen umsetzbar.
Warum Österreich als Standort für Ihre EU-Aktivitäten?
Österreich bietet als deutschsprachiges EU-Land beste Voraussetzungen für den Marktzugang nach Deutschland, die Schweiz und Südtirol. Die Infrastruktur ist modern, das Rechtssystem stabil, und die Verwaltung digitalisiert sich stetig weiter.
Praxis-Tipp: Wenn Sie bereits Kunden in Österreich betreuen oder Mitarbeiter vor Ort beschäftigen möchten, ist eine lokale Einheit (Niederlassung oder Tochter) aus rechtlicher und steuerlicher Sicht dringend zu empfehlen.
Tochtergesellschaft vs. Zweigniederlassung: Die Unterschiede
Tochtergesellschaft (GmbH)
- Eigenständige juristische Person mit Sitz in Österreich
- Kann Verträge abschließen, Vermögen halten, vor Gericht auftreten
- Haftungsbeschränkt: Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage
- Ideal bei langfristigem Markteintritt oder eigener Betriebsstätte
Zweigniederlassung
- Keine eigenständige juristische Person, sondern Teil der Muttergesellschaft
- Kein Stammkapital erforderlich
- Muss im Firmenbuch eingetragen werden
- Geringerer Aufwand, aber keine Haftungstrennung
Wann Sie was wählen sollten:
- GmbH: Wenn Sie Angestellte beschäftigen, lokal fakturieren oder eine feste Niederlassung betreiben
- Zweigniederlassung: Wenn Sie ein Projektbüro betreiben oder eine temporäre Präsenz wünschen
Praxis-Tipp: Eine österreichische GmbH wirkt auf Banken, Behörden und Geschäftspartner vertrauenswürdiger als eine reine Zweigniederlassung.
Gründung einer GmbH in Österreich: Schritt für Schritt
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein klar strukturierter Prozess.
Ablauf
1. Firmenname wählen
Der Name muss eindeutig sein und den Rechtsformzusatz „GmbH“ enthalten. Er wird vom Firmenbuch geprüft.
2. Gesellschaftsvertrag erstellen
Der Vertrag muss auf Deutsch erstellt und notariell beurkundet werden.
3. Bankkonto eröffnen
Mindesteinzahlung: 17.500 EUR, Gesamtkapital: 35.000 EUR. Das Konto muss in Österreich eröffnet werden.
4. Notarielle Gründung
Die Unterzeichnung erfolgt persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter (z. B. Steuerberater).
5. Firmenbucheintragung
Erst mit Eintragung im Firmenbuch entsteht die GmbH rechtlich.
6. Steuernummer und UID beantragen
Die GmbH muss beim Finanzamt gemeldet und für die Umsatzsteuer registriert werden.
7. Anmeldung bei Sozialversicherung
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, sind Meldepflichten bei der ÖGK und beim Finanzamt zu beachten.
Dauer
Mit professioneller Begleitung ist die Gründung oft in 2–4 Wochen abgeschlossen.
Praxis-Tipp: Ein Steuerberater mit digitalem Gründungsprozess kann Ihnen bis zu 70 % Verwaltungsaufwand abnehmen – oft ohne Vor-Ort-Präsenz.
Eine Zweigniederlassung in Österreich registrieren
Auch wenn der Aufwand geringer ist als bei einer GmbH, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
Schritte
1. Nachweis der Muttergesellschaft
Ein Firmenbuchauszug (z. B. Handelsregisterauszug) muss übersetzt und notariell bestätigt werden.
2. Lokalen Vertreter benennen
Der Vertreter muss in Österreich ansässig sein oder einen entsprechenden Zustellbevollmächtigten benennen.
3. Anmeldung beim Firmenbuch
Die Anmeldung erfolgt über einen Notar. Die Zweigniederlassung erhält eine eigene Firmenbuchnummer.
4. Steuerliche Anmeldung
Sofern steuerpflichtige Umsätze vorliegen, ist die Registrierung beim Finanzamt und ggf. die Beantragung einer UID erforderlich.
Praxis-Tipp: Auch eine Zweigniederlassung unterliegt der österreichischen Buchführungspflicht und muss ein separates Rechnungssystem führen.
Steuerliche und rechtliche Aspekte
Körperschaftsteuer
- 24 % auf den Gewinn einer GmbH (ab 2026: 23 %)
- Bei Zweigniederlassungen nur auf österreichische Einkünfte
Umsatzsteuer
- 20 % Regelsatz, mit reduzierten Sätzen (10 %, 13 %)
- Verpflichtend bei lokalem Waren- oder Dienstleistungsangebot
Weitere Pflichten
- Bilanzierungspflicht und Jahresabschlüsse
- Lohnverrechnung inkl. Abführung der Lohnabgaben
- Sozialversicherung, Meldepflichten, Urlaubsrückstellungen
Praxis-Tipp: Nicht-EU-Unternehmen benötigen oft zusätzlich einen Fiskalvertreter, der alle steuerlichen Pflichten übernimmt.
Warum Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten sollten
Die Gründung ist mehr als ein Formularvorgang – ein Steuerberater sorgt für klare Abläufe und volle Rechtssicherheit.
1. Komplette Gründungsabwicklung
- Firmenbucheintragung
- Notartermine koordinieren
- Bankkonto einrichten und Kapital bestätigen
- Steuerliche Anmeldungen durchführen
2. Laufende Betreuung
- Buchhaltung, Lohnverrechnung, Umsatzsteuervoranmeldungen
- Jahresabschluss und Steuererklärungen
- Fristenkontrolle und Mahnwesen
3. Kommunikation mit Behörden
- Vertretung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung
- Deutschsprachige Kommunikation mit hoher Fachkompetenz
4. Strategische Beratung
- Doppelbesteuerung vermeiden
- Optimale Rechtsform wählen
- Förderungen nutzen
Praxis-Tipp: Viele Kanzleien bieten Fixpreis-Pakete für die Gründung inklusive aller notwendigen Schritte.
Praxisbeispiel: Start-up gründet Tochtergesellschaft in nur 3 Wochen
Ein britisches SaaS-Unternehmen wollte 2024 eine Vertriebsniederlassung in Wien eröffnen. Mit unserer Unterstützung gelang:
- Firmenname reservieren und Unterlagen übersetzen lassen
- Gründung per Vollmacht notariell umsetzen
- Konto eröffnen und Kapital einzahlen
- Steuernummer und UID erhalten
Ergebnis: Der Betrieb startete innerhalb von 21 Tagen – mit rechtskonformer Buchhaltung und pünktlichen Meldungen.
Fazit: Mit lokaler Beratung sicher nach Österreich expandieren
Ob Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung – mit einem erfahrenen Steuerberater ist der Weg nach Österreich strukturiert, schnell und rechtssicher.
Bereit für den nächsten Schritt? Als Steuerberater mit Fokus auf internationale Unternehmen begleite ich Sie von der Planung bis zum operativen Betrieb. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch – und legen Sie den Grundstein für Ihren Erfolg in Österreich!