Grundstückseinlage in eine Projekt-GmbH: GrESt optimiert, USt sauber geregelt

Fragestellung des Klienten
Unser Klient plante gemeinsam mit einer Bank eine Projekt-GmbH. Die Bank sollte ein Grundstück als Sacheinlage einbringen. Gesucht war eine Lösung, die die Grunderwerbsteuer so niedrig wie möglich hält und die Umsatzsteuer rechtssicher abwickelt – inklusive Blick auf spätere Projektverwertung (Verkauf/Vermietung) und mögliche Risiken.

Unser Rat
Wir empfahlen, die Einlage ohne Kapitalerhöhung als unentgeltliche Einlage zu gestalten. Dadurch wird die Grunderwerbsteuer nicht vom Marktwert, sondern von einer günstigeren Bemessungsgrundlage berechnet.
Umsatzsteuerlich sahen wir eine Eigenverbrauchs-USt bei der einlegenden Gesellschaft vor, die nach § 12 Abs 15 UStG an die Projekt-GmbH weiterverrechnet wird. Wichtig: Diese Weiterverrechnung gilt nicht als Kaufpreis und erhöht daher nicht die Grunderwerbsteuer.
Zur Absicherung des Vorsteuerabzugs bei der Projekt-GmbH dokumentierten wir die beabsichtigte steuerpflichtige Verwendung (z. B. steuerpflichtiger Verkauf oder Vermietung) und regelten die Rechnungsgestaltung, Fälligkeit und den Zahlungsweg.
Parallel haben wir den Vertragsentwurf sprachlich und formal bereinigt (korrekte Grundbuchsdaten, durchgängige Einlage-Terminologie statt „Kauf/Verkauf“) und eine klare USt-Abwicklungsklausel ergänzt.

Vorteile für den Klienten
- Deutlich geringere Grunderwerbsteuer dank unentgeltlicher Einlage ohne Kapitalerhöhung.
- Rechtssichere USt-Lösung: Vorsteuerabzug in der Projekt-GmbH ist möglich, sofern das Projekt überwiegend steuerpflichtig verwertet wird.
- Risikomanagement: Falls sich die Verwertungsstrategie später ändert, sind die Folgen (insb. mögliche Vorsteuerberichtigung) von Anfang an transparent und dokumentiert.
- Reibungslose Abwicklung: Sauber formulierte Vertragsklauseln, korrekte Grundbuchsdaten und ein klarer Beleg-/Zahlungsprozess reduzieren Rückfragen von Finanzamt und Grundbuch.
