Verschärfte Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen in Österreich ab 2026: Risiken, Haftungsumfang und praktische Schutzmaßnahmen

Einleitung
Mit 1. Jänner 2026 wurde in Österreich die Auftraggeberhaftung (AGH) bei Bauleistungen deutlich verschärft. Damit haften Auftraggeber – insbesondere Generalunternehmer und Bauträger – noch stärker für nicht abgeführte Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer. Diese Neuerung betrifft auch internationale Unternehmen, die Bauleistungen in Österreich erbringen oder vergeben.
Als Steuerberater in Österreich erklärt Heinz Kobleder – Steuerberater, worauf Unternehmer jetzt achten müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
1. Auftraggeberhaftung: Grundprinzip und Zielsetzung
Die Auftraggeberhaftung verpflichtet Unternehmen, die Bauleistungen an Dritte weitergeben, in bestimmten Fällen für offene Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ihrer Auftragnehmer einzustehen.
Ziel dieser Regelung ist es, Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug in der Baubranche einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
Die Haftung greift insbesondere bei Bau‑, Sanierungs- und Wartungsleistungen – also überall dort, wo Subunternehmen eingesetzt werden.
2. Neue Haftungssätze ab 2026
Seit 2026 gelten erhöhte Haftungsquoten, die nach Art der Leistung unterscheiden:
a) Bauleistung („Normalfall“)
- Gesamt-Haftung: 25 % des Werklohns
- 20 % für Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen
- 5 % für lohnabhängige Abgaben (Finanzamt)
b) Arbeitskräfteüberlassung
- Gesamt-Haftung: 40 % des Werklohns
- 32 % für Sozialversicherung
- 8 % für lohnabhängige Abgaben
Diese höheren Haftungssätze gelten, wenn statt einer echten Bauleistung Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden – etwa bei Personaldienstleistern oder kurzfristigen Werkverträgen.
3. Wann greift die Haftung?
Die Auftraggeberhaftung wird nur dann wirksam, wenn der Auftragnehmer seine Abgabenpflichten nicht erfüllt – etwa bei Zahlungsunfähigkeit oder erfolgloser Exekution.
Das bedeutet: Eine automatische Haftung besteht nicht. Dennoch sollten Auftraggeber ihre Subunternehmer sorgfältig prüfen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
4. So schützen sich Unternehmen effektiv
Um das Haftungsrisiko zu vermeiden, stehen drei bewährte Schutzmaßnahmen zur Verfügung:
a) HFU-Liste prüfen
Bevor ein Werklohn bezahlt wird, sollte überprüft werden, ob der Auftragnehmer in der HFU-Liste (Liste haftungsfreistellender Unternehmen) geführt ist. Ist dies der Fall, entfällt die Haftung vollständig.
Tipp: Immer vor jeder Zahlung den aktuellen Eintrag kontrollieren.
b) Haftungsfreistellungsbetrag überweisen
Steht der Auftragnehmer nicht in der HFU-Liste, kann sich der Auftraggeber durch Einzahlung eines Haftungsfreistellungsbetrags an das Dienstleistungszentrum-AGH (DLZ-AGH) von der Haftung befreien:
- 25 % bei Bauleistungen
- 40 % bei Arbeitskräfteüberlassung
Damit ist die Haftung vollständig erfüllt und es drohen keine nachträglichen Forderungen.
c) Leistungszeitpunkt dokumentieren
Der Auftraggeber muss nachweisen können, wann die entscheidende Handlung zur Erfüllung der Werklohnschuld erfolgt ist. Eine saubere Dokumentation schützt vor Streitfällen und Nachforderungen.
5. Praxisbeispiel
Ein Generalunternehmer beauftragt einen Subunternehmer mit einem Werklohn von € 100.000:
- Bauleistung: Haftungsrahmen bis € 25.000
- Arbeitskräfteüberlassung: Haftungsrahmen bis € 40.000
Der Unterschied zeigt, wie stark sich die korrekte Einstufung der Leistung auf das Haftungsrisiko auswirkt.
6. Fazit & Empfehlung
Die verschärfte Auftraggeberhaftung ab 2026 verlangt von Bauunternehmen und Auftraggebern erhöhte Aufmerksamkeit. Gerade ausländische Unternehmer, die in Österreich Bauleistungen vergeben oder selbst erbringen, sollten frühzeitig prüfen:
- Ist der Subunternehmer HFU-gelistet?
- Wurde der Haftungsfreistellungsbetrag korrekt überwiesen?
- Sind Leistungsnachweise vollständig dokumentiert?
Als erfahrener Steuerberater in Österreich unterstützt Heinz Kobleder – Steuerberater Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung, bei Vertragsprüfungen und bei der Minimierung von Haftungsrisiken.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu den neuen AGH-Regelungen.


