E‑Sport und Steuerrecht in Österreich: Steuerliche Behandlung und Herausforderungen für ausländische Unternehmer

E-Sport und Steuerrecht in Österreich Bild/E-Sports and Austrian Tax Law Image

Zusammenfassung

Der Arti­kel beleuch­tet die steu­er­li­che Ein­stu­fung von E‑Sportlern in Öster­reich, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Anwen­dung der Sport­ler­pau­scha­lie­rung. Er zeigt, dass E‑Sport zwar welt­weit an Bedeu­tung gewinnt, in Öster­reich jedoch (noch) nicht als Sport im steu­er­li­chen Sinn aner­kannt wird – mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen auf steu­er­li­che Begüns­ti­gun­gen. Für aus­län­di­sche Unter­neh­mer bie­tet dies wich­ti­ge Ein­bli­cke in die Abgren­zung zwi­schen gewerb­li­chen und sport­li­chen Ein­künf­ten im Kon­text des öster­rei­chi­schen Steu­er­rechts.


E‑Sport zwischen Gaming und Steuerrecht

In den letz­ten Jah­ren hat sich der E‑Sport zu einem wirt­schaft­lich bedeu­ten­den Phä­no­men ent­wi­ckelt. Mit über 55.000 regis­trier­ten E‑Sportlern allein in Öster­reich und gro­ßen Events wie der A1 eSports League Aus­tria ist klar: E‑Sport ist kei­ne Rand­er­schei­nung mehr.

Doch das öster­rei­chi­sche Steu­er­recht tut sich schwer mit der Ein­ord­nung die­ser neu­en Dis­zi­plin. Der­zeit gel­ten E‑Sportler nicht als „Sport­ler“ im Sin­ne der Sport­ler­pau­scha­lie­rungs­ver­ord­nung (Sport­ler-VO). Das bedeu­tet: E‑Sportler haben kei­nen Zugang zu steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen, wie sie klas­si­schen Sport­lern bei Ein­künf­ten aus inter­na­tio­na­len Wett­kämp­fen zuste­hen.

Einkünfte von E‑Sportlern: Gewerbebetrieb statt Sportförderung

Nach Auf­fas­sung des BMF (Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finan­zen) erzie­len E‑Sportler Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb gemäß § 23 EStG. Damit sind sie steu­er­lich ähn­lich zu bewer­ten wie Künst­ler oder Unter­neh­mer. Eine Anwen­dung der Sport­ler-VO – wel­che nur selb­stän­dig täti­gen Sport­lern mit Aus­lands­auf­trit­ten eine pau­scha­le Steu­er­be­güns­ti­gung auf 33 % der Ein­künf­te gewährt – ist aus­ge­schlos­sen.

Auswirkungen für ausländische Unternehmer


Wenn Sie als Inves­tor oder Ver­an­stal­ter im Bereich E‑Sport in Öster­reich tätig wer­den möch­ten, ist die steu­er­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on Ihrer Part­ner (z. B. Spie­ler, Influen­cer) ent­schei­dend. Es gel­ten gewerb­li­che Rege­lun­gen mit ent­spre­chen­den Pflich­ten zur steu­er­li­chen Regis­trie­rung, Ver­an­la­gung und ggf. zur Bestel­lung eines Fis­kal­ver­tre­ters in Öster­reich, wenn kei­ne Betriebs­stät­te besteht.

Was gilt steuerlich als Sport?

Nach öster­rei­chi­schem Steu­er­recht ist Sport durch kör­per­li­che Anstren­gung, Wett­kampf­cha­rak­ter und regel­mä­ßi­ge Tur­nier­teil­nah­me gekenn­zeich­net. Sport­ar­ten wie Golf oder Schach sind aner­kannt – obwohl die­se ähn­li­che kör­per­li­che Belas­tungs­gra­de wie E‑Sport auf­wei­sen.

Doch warum ist E‑Sport ausgenommen?


Ein wesent­li­cher Kri­tik­punkt ist die feh­len­de inter­na­tio­na­le ein­heit­li­che Struk­tur. Die Spiel­re­geln wer­den oft von Publishern vor­ge­ge­ben – kom­mer­zi­ell moti­viert und ohne sport­ver­band­li­che Kon­trol­le. Das erschwert eine Aner­ken­nung als „Sport“ nach öster­rei­chi­scher Ver­kehrs­auf­fas­sung.

Empfehlung für E‑Sport-Unternehmen: Rechtssicherheit durch klare Strukturen

Für inter­na­tio­na­le Unter­neh­mer, die im E‑S­port-Sek­tor in Öster­reich Fuß fas­sen wol­len, ist steu­er­li­che Klar­heit ent­schei­dend. Fol­gen­de Maß­nah­men soll­ten in Betracht gezo­gen wer­den:

  • Gewinn­ermitt­lung sorg­fäl­tig doku­men­tie­ren (beson­ders bei Spon­so­ring und Preis­gel­dern)
  • Fis­kal­ver­tre­ter in Öster­reich bestel­len, wenn kei­ne Betriebs­stät­te vor­liegt
  • Ver­trags­ge­stal­tung mit Spie­lern und Con­tent Crea­tors an steu­er­li­che Rah­men­be­din­gun­gen anpas­sen
  • Even­tu­ell recht­zei­tig steu­er­li­che Aus­kunft (z. B. EAS-Anfra­ge) beim BMF ein­ho­len

Schlussfolgerung: E‑Sport braucht rechtliche Reformen

Die zuneh­men­de Inter­na­tio­na­li­sie­rung des E‑Sports macht eine kla­re gesetz­li­che Rege­lung in Öster­reich not­wen­dig. Eine steu­er­li­che Gleich­stel­lung mit tra­di­tio­nel­len Sport­ar­ten ist nicht nur sach­ge­recht, son­dern wür­de auch Steu­er­erleich­te­run­gen und För­der­mög­lich­kei­ten eröff­nen.

Die Kanz­lei Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter unter­stützt Sie kom­pe­tent bei der steu­er­li­chen Opti­mie­rung Ihres Enga­ge­ments im E‑S­port-Sek­tor und berät Sie auch zu The­men wie Fis­kal­ver­tre­tung in Öster­reich, Künst­ler­be­steue­rung, sowie der rich­ti­gen Ein­kunfts­zu­ord­nung.

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