E‑Sport und Steuerrecht in Österreich: Steuerliche Behandlung und Herausforderungen für ausländische Unternehmer

Zusammenfassung
Der Artikel beleuchtet die steuerliche Einstufung von E‑Sportlern in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der Sportlerpauschalierung. Er zeigt, dass E‑Sport zwar weltweit an Bedeutung gewinnt, in Österreich jedoch (noch) nicht als Sport im steuerlichen Sinn anerkannt wird – mit erheblichen Auswirkungen auf steuerliche Begünstigungen. Für ausländische Unternehmer bietet dies wichtige Einblicke in die Abgrenzung zwischen gewerblichen und sportlichen Einkünften im Kontext des österreichischen Steuerrechts.
E‑Sport zwischen Gaming und Steuerrecht
In den letzten Jahren hat sich der E‑Sport zu einem wirtschaftlich bedeutenden Phänomen entwickelt. Mit über 55.000 registrierten E‑Sportlern allein in Österreich und großen Events wie der A1 eSports League Austria ist klar: E‑Sport ist keine Randerscheinung mehr.
Doch das österreichische Steuerrecht tut sich schwer mit der Einordnung dieser neuen Disziplin. Derzeit gelten E‑Sportler nicht als „Sportler“ im Sinne der Sportlerpauschalierungsverordnung (Sportler-VO). Das bedeutet: E‑Sportler haben keinen Zugang zu steuerlichen Erleichterungen, wie sie klassischen Sportlern bei Einkünften aus internationalen Wettkämpfen zustehen.
Einkünfte von E‑Sportlern: Gewerbebetrieb statt Sportförderung
Nach Auffassung des BMF (Bundesministerium für Finanzen) erzielen E‑Sportler Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 23 EStG. Damit sind sie steuerlich ähnlich zu bewerten wie Künstler oder Unternehmer. Eine Anwendung der Sportler-VO – welche nur selbständig tätigen Sportlern mit Auslandsauftritten eine pauschale Steuerbegünstigung auf 33 % der Einkünfte gewährt – ist ausgeschlossen.
Auswirkungen für ausländische Unternehmer
Wenn Sie als Investor oder Veranstalter im Bereich E‑Sport in Österreich tätig werden möchten, ist die steuerliche Qualifikation Ihrer Partner (z. B. Spieler, Influencer) entscheidend. Es gelten gewerbliche Regelungen mit entsprechenden Pflichten zur steuerlichen Registrierung, Veranlagung und ggf. zur Bestellung eines Fiskalvertreters in Österreich, wenn keine Betriebsstätte besteht.
Was gilt steuerlich als Sport?
Nach österreichischem Steuerrecht ist Sport durch körperliche Anstrengung, Wettkampfcharakter und regelmäßige Turnierteilnahme gekennzeichnet. Sportarten wie Golf oder Schach sind anerkannt – obwohl diese ähnliche körperliche Belastungsgrade wie E‑Sport aufweisen.
Doch warum ist E‑Sport ausgenommen?
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die fehlende internationale einheitliche Struktur. Die Spielregeln werden oft von Publishern vorgegeben – kommerziell motiviert und ohne sportverbandliche Kontrolle. Das erschwert eine Anerkennung als „Sport“ nach österreichischer Verkehrsauffassung.
Empfehlung für E‑Sport-Unternehmen: Rechtssicherheit durch klare Strukturen
Für internationale Unternehmer, die im E‑Sport-Sektor in Österreich Fuß fassen wollen, ist steuerliche Klarheit entscheidend. Folgende Maßnahmen sollten in Betracht gezogen werden:
- Gewinnermittlung sorgfältig dokumentieren (besonders bei Sponsoring und Preisgeldern)
- Fiskalvertreter in Österreich bestellen, wenn keine Betriebsstätte vorliegt
- Vertragsgestaltung mit Spielern und Content Creators an steuerliche Rahmenbedingungen anpassen
- Eventuell rechtzeitig steuerliche Auskunft (z. B. EAS-Anfrage) beim BMF einholen
Schlussfolgerung: E‑Sport braucht rechtliche Reformen
Die zunehmende Internationalisierung des E‑Sports macht eine klare gesetzliche Regelung in Österreich notwendig. Eine steuerliche Gleichstellung mit traditionellen Sportarten ist nicht nur sachgerecht, sondern würde auch Steuererleichterungen und Fördermöglichkeiten eröffnen.
Die Kanzlei Heinz Kobleder – Steuerberater unterstützt Sie kompetent bei der steuerlichen Optimierung Ihres Engagements im E‑Sport-Sektor und berät Sie auch zu Themen wie Fiskalvertretung in Österreich, Künstlerbesteuerung, sowie der richtigen Einkunftszuordnung.


