Fiskalvertreter in Österreich – Steuerpflicht beim Perpetual Traveling rechtssicher managen

Das Lebensmodell des „Perpetual Traveling“ – ständig unterwegs, ohne festen Wohnsitz – hat in den letzten Jahren stark an Popularität gewonnen. Die Vorstellung, dem Alltag zu entfliehen und dabei steuerlich unbelastet weltweit tätig zu sein, klingt verlockend. Doch wer glaubt, sich mit einem internationalen Lebensstil vollständig der Steuerpflicht entziehen zu können, irrt. Besonders in Österreich ist die steuerliche Situation komplex, und ein Fiskalvertreter in Österreich wird für viele internationale Unternehmer zur zwingenden Notwendigkeit.
Fiksalvertreter in Österreich – Pflicht und Praxis für ausländische Unternehmen
Ein Fiskalvertreter in Österreich ist ein lokal ansässiger Steuervertreter, der ausländische Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden vertritt. Sobald ein Unternehmen aus dem Ausland steuerpflichtige Umsätze in Österreich tätigt, muss es sich für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen. Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist in vielen Fällen verpflichtend – insbesondere für Unternehmer aus Drittstaaten.
Doch auch für sogenannte Perpetual Traveler – also Personen, die ohne dauerhaften Wohnsitz unterwegs sind – können bestimmte steuerliche Tatbestände eine Registrierungspflicht auslösen. Und das ist oft der Punkt, an dem Mythen und Realität aufeinanderprallen.
Steuerliche Fallstricke für Perpetual Traveler
Wer in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann dennoch mit bestimmten Einkünften steuerpflichtig sein. Die sogenannte beschränkte Steuerpflicht greift bei Inlandseinkünften wie:
- Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit für ein österreichisches Unternehmen
- Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften (ab 1 %)
- Vermietung und Veräußerung österreichischer Immobilien
- Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, wenn diese im Inland ausgeübt wird
Gerade Letzteres wird häufig unterschätzt: Viele digitale Nomaden erbringen über Plattformen Dienstleistungen, deren Leistungsort gemäß Umsatzsteuerrecht in Österreich liegt. Ohne entsprechende steuerliche Registrierung – inklusive Bestellung eines Fiskalvertreters – drohen Nachzahlungen, Strafen oder eine rückwirkende Registrierungspflicht.
Wegzugsbesteuerung und ihr Einfluss
Ein weiteres Hindernis stellt die sogenannte Wegzugsbesteuerung dar: Wer in Österreich ansässig war und in ein anderes Land zieht, ohne steuerlich sauber abzuschließen, riskiert die Nachversteuerung von stillen Reserven. Diese Regelung betrifft nicht nur Kapitalgesellschaftsanteile, sondern kann auch betriebliche Vermögenswerte betreffen.
Für Perpetual Traveler bedeutet das: Der Weg in die Staatenlosigkeit sollte keinesfalls unvorbereitet erfolgen. Ohne steuerliche Planung und ggf. die Einbindung eines Fiskalvertreters kann das Konzept teuer enden.
Umsatzsteuerpflicht und Registrierungspflicht
Ab 2025 wird es für viele ausländische Unternehmen noch relevanter, sich mit der Umsatzsteuer in Österreich auseinanderzusetzen: Die Umsatzgrenze für die österreichische Kleinunternehmerregelung liegt dann bei 55.000 €. Bei Überschreiten dieser Grenze ist eine steuerliche Registrierung verpflichtend. Für Unternehmen außerhalb der EU gilt ohnehin die Pflicht, einen Fiskalvertreter in Österreich zu benennen.
Ein häufiger Irrglaube besteht darin, dass Dienstleistungen über Plattformen wie Amazon, Etsy oder Freelancing-Portale „automatisch“ steuerlich abgedeckt seien. Das ist nicht der Fall. Wer regelmäßig Leistungen an Kunden in Österreich erbringt, benötigt in vielen Fällen eine österreichische Umsatzsteuer-ID – und somit auch einen Fiskalvertreter.
Fazit: Ohne Fiskalvertreter in Österreich wird’s riskant
Das Modell des Perpetual Traveling ist attraktiv, birgt aber steuerliche Risiken – besonders in einem Land mit einer so differenzierten Steuerrechtslage wie Österreich. Wer in Österreich Leistungen erbringt oder Einkünfte mit Inlandsbezug erzielt, muss sich steuerlich registrieren lassen. Für viele ist ein Fiskalvertreter in Österreich nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kanzlei Heinz Kobleder – Steuerberater unterstützt internationale Unternehmer und Perpetual Traveler bei allen steuerlichen Herausforderungen. Wir übernehmen die Fiskalvertretung, kümmern uns um die umsatzsteuerliche Registrierung und sorgen für rechtssichere Umsetzung Ihrer Geschäftsaktivitäten in Österreich.