Fiskalvertreter in Österreich – Steuerpflicht beim Perpetual Traveling rechtssicher managen

Fiscal Representative in Austria perpetual traveling Image

Das Lebens­mo­dell des „Per­pe­tu­al Tra­ve­ling“ – stän­dig unter­wegs, ohne fes­ten Wohn­sitz – hat in den letz­ten Jah­ren stark an Popu­la­ri­tät gewon­nen. Die Vor­stel­lung, dem All­tag zu ent­flie­hen und dabei steu­er­lich unbe­las­tet welt­weit tätig zu sein, klingt ver­lo­ckend. Doch wer glaubt, sich mit einem inter­na­tio­na­len Lebens­stil voll­stän­dig der Steu­er­pflicht ent­zie­hen zu kön­nen, irrt. Beson­ders in Öster­reich ist die steu­er­li­che Situa­ti­on kom­plex, und ein Fis­kal­ver­tre­ter in Öster­reich wird für vie­le inter­na­tio­na­le Unter­neh­mer zur zwin­gen­den Not­wen­dig­keit.

Fiksalvertreter in Österreich – Pflicht und Praxis für ausländische Unternehmen

Ein Fis­kal­ver­tre­ter in Öster­reich ist ein lokal ansäs­si­ger Steu­er­ver­tre­ter, der aus­län­di­sche Unter­neh­men gegen­über den Finanz­be­hör­den ver­tritt. Sobald ein Unter­neh­men aus dem Aus­land steu­er­pflich­ti­ge Umsät­ze in Öster­reich tätigt, muss es sich für umsatz­steu­er­li­che Zwe­cke regis­trie­ren las­sen. Die Bestel­lung eines Fis­kal­ver­tre­ters ist in vie­len Fäl­len ver­pflich­tend – ins­be­son­de­re für Unter­neh­mer aus Dritt­staa­ten.

Doch auch für soge­nann­te Per­pe­tu­al Tra­ve­ler – also Per­so­nen, die ohne dau­er­haf­ten Wohn­sitz unter­wegs sind – kön­nen bestimm­te steu­er­li­che Tat­be­stän­de eine Regis­trie­rungs­pflicht aus­lö­sen. Und das ist oft der Punkt, an dem Mythen und Rea­li­tät auf­ein­an­der­pral­len.

Steuerliche Fallstricke für Perpetual Traveler

Wer in Öster­reich weder Wohn­sitz noch gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, kann den­noch mit bestimm­ten Ein­künf­ten steu­er­pflich­tig sein. Die soge­nann­te beschränk­te Steu­er­pflicht greift bei Inlands­ein­künf­ten wie:

  • Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Tätig­keit für ein öster­rei­chi­sches Unter­neh­men
  • Betei­li­gun­gen an öster­rei­chi­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (ab 1 %)
  • Ver­mie­tung und Ver­äu­ße­rung öster­rei­chi­scher Immo­bi­li­en
  • Ein­künf­ten aus selb­stän­di­ger Tätig­keit, wenn die­se im Inland aus­ge­übt wird

Gera­de Letz­te­res wird häu­fig unter­schätzt: Vie­le digi­ta­le Noma­den erbrin­gen über Platt­for­men Dienst­leis­tun­gen, deren Leis­tungs­ort gemäß Umsatz­steu­er­recht in Öster­reich liegt. Ohne ent­spre­chen­de steu­er­li­che Regis­trie­rung – inklu­si­ve Bestel­lung eines Fis­kal­ver­tre­ters – dro­hen Nach­zah­lun­gen, Stra­fen oder eine rück­wir­ken­de Regis­trie­rungs­pflicht.

Wegzugsbesteuerung und ihr Einfluss

Ein wei­te­res Hin­der­nis stellt die soge­nann­te Weg­zugs­be­steue­rung dar: Wer in Öster­reich ansäs­sig war und in ein ande­res Land zieht, ohne steu­er­lich sau­ber abzu­schlie­ßen, ris­kiert die Nach­ver­steue­rung von stil­len Reser­ven. Die­se Rege­lung betrifft nicht nur Kapi­tal­ge­sell­schafts­an­tei­le, son­dern kann auch betrieb­li­che Ver­mö­gens­wer­te betref­fen.

Für Per­pe­tu­al Tra­ve­ler bedeu­tet das: Der Weg in die Staa­ten­lo­sig­keit soll­te kei­nes­falls unvor­be­rei­tet erfol­gen. Ohne steu­er­li­che Pla­nung und ggf. die Ein­bin­dung eines Fis­kal­ver­tre­ters kann das Kon­zept teu­er enden.

Umsatzsteuerpflicht und Registrierungspflicht

Ab 2025 wird es für vie­le aus­län­di­sche Unter­neh­men noch rele­van­ter, sich mit der Umsatz­steu­er in Öster­reich aus­ein­an­der­zu­set­zen: Die Umsatz­gren­ze für die öster­rei­chi­sche Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung liegt dann bei 55.000 €. Bei Über­schrei­ten die­ser Gren­ze ist eine steu­er­li­che Regis­trie­rung ver­pflich­tend. Für Unter­neh­men außer­halb der EU gilt ohne­hin die Pflicht, einen Fis­kal­ver­tre­ter in Öster­reich zu benen­nen.

Ein häu­fi­ger Irr­glau­be besteht dar­in, dass Dienst­leis­tun­gen über Platt­for­men wie Ama­zon, Etsy oder Free­lan­cing-Por­ta­le „auto­ma­tisch“ steu­er­lich abge­deckt sei­en. Das ist nicht der Fall. Wer regel­mä­ßig Leis­tun­gen an Kun­den in Öster­reich erbringt, benö­tigt in vie­len Fäl­len eine öster­rei­chi­sche Umsatz­steu­er-ID – und somit auch einen Fis­kal­ver­tre­ter.

Fazit: Ohne Fiskalvertreter in Österreich wird’s riskant

Das Modell des Per­pe­tu­al Tra­ve­ling ist attrak­tiv, birgt aber steu­er­li­che Risi­ken – beson­ders in einem Land mit einer so dif­fe­ren­zier­ten Steu­er­rechts­la­ge wie Öster­reich. Wer in Öster­reich Leis­tun­gen erbringt oder Ein­künf­te mit Inlands­be­zug erzielt, muss sich steu­er­lich regis­trie­ren las­sen. Für vie­le ist ein Fis­kal­ver­tre­ter in Öster­reich nicht nur emp­feh­lens­wert, son­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Die Kanz­lei Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter unter­stützt inter­na­tio­na­le Unter­neh­mer und Per­pe­tu­al Tra­ve­ler bei allen steu­er­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Wir über­neh­men die Fis­kal­ver­tre­tung, küm­mern uns um die umsatz­steu­er­li­che Regis­trie­rung und sor­gen für rechts­si­che­re Umset­zung Ihrer Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten in Öster­reich.

Nach oben scrollen