FlexCo: Die neue flexible Kapitalgesellschaft in Österreich

Symbolbild – Quelle: Pexels
Mit dem Inkrafttreten des Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetzes (FlexKapGG) im Januar 2024 wurde in Österreich eine neue Gesellschaftsform eingeführt: die FlexCo. Sie kombiniert die Vorteile einer GmbH mit zusätzlichen Optionen, die besonders für Startups und internationale Unternehmer attraktiv sind.
Namensgebung und Kapitalstruktur
Eine FlexCo muss klar als solche erkennbar sein und kann folgende Zusätze führen: FlexCo, FlexKapG, Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company. Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 EUR, wobei nur 5.000 EUR sofort eingezahlt werden müssen. Bereits mit einem Eurocent können sogenannte Unternehmenswert-Anteile gezeichnet werden.
Steuerliche Vorteile der FlexCo
Die Mindest-Körperschaftsteuer (KöSt) liegt bei nur 125 EUR pro Quartal. Gewinne werden mit 23 % KöSt besteuert, Ausschüttungen mit 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt). Keine KESt fällt an, wenn keine Ausschüttungen erfolgen. Diese Struktur bietet besonders internationalen Unternehmern eine klare steuerliche Planbarkeit.
Besonderheiten der Unternehmenswert-Anteile
Unternehmenswert-Anteile ermöglichen eine Beteiligung von bis zu 24,9999 % des Stammkapitals, ohne Stimmrecht, aber mit Gewinnbeteiligung. Die Inhaber dieser Anteile profitieren von vereinfachten Regelungen und können auch ohne Eintragung im Firmenbuch beteiligt werden. Sie sind besonders attraktiv für Mitarbeiterbeteiligungen oder Investoren.
Corporate Governance und Flexibilität
Für größere FlexCos besteht eine Aufsichtsratspflicht. Umlaufbeschlüsse sind möglich, sofern im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Auch Rückkäufe eigener Anteile sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Eine Umwandlung zwischen GmbH und FlexCo ist ohne steuerliche Nachteile möglich.
Besteuerung von Gesellschafter-Geschäftsführern
Die steuerliche Behandlung der Geschäftsführer entspricht jener bei der GmbH. Entscheidend ist die Höhe der Beteiligung: Liegt sie unter 25 %, erfolgt die Besteuerung meist via Lohnsteuer, darüber mit Einkommensteuer. Unternehmenswert-Anteile beeinflussen diese Quote direkt.
Mitarbeiterbeteiligung und Besteuerung
Durch die neue Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung wird eine Besteuerung i.d.R. erst bei Veräußerung der Anteile fällig. Dies entlastet Mitarbeiter in der Anfangsphase erheblich. Bei bestimmten Voraussetzungen können zudem Sozialabgaben reduziert und Lohnnebenkosten gesenkt werden.
Fazit: FlexCo als moderne Lösung für internationale Unternehmer
Die FlexCo bietet eine neue Dimension der Unternehmensgründung in Österreich. Sie kombiniert niedrige Einstiegshürden mit steuerlichen Vorteilen und rechtlicher Flexibilität. Heinz Kobleder – Steuerberater steht ausländischen Unternehmern als kompetenter Fiskalvertreter in Österreich zur Seite.