FlexCo: Die neue flexible Kapitalgesellschaft in Österreich

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Sym­bol­bild – Quel­le: Pexels

Mit dem Inkraft­tre­ten des Fle­xi­ble-Kapi­tal­ge­sell­schafts-Geset­zes (Flex­KapGG) im Janu­ar 2024 wur­de in Öster­reich eine neue Gesell­schafts­form ein­ge­führt: die Flex­Co. Sie kom­bi­niert die Vor­tei­le einer GmbH mit zusätz­li­chen Optio­nen, die beson­ders für Start­ups und inter­na­tio­na­le Unter­neh­mer attrak­tiv sind.

Namensgebung und Kapitalstruktur

Eine Flex­Co muss klar als sol­che erkenn­bar sein und kann fol­gen­de Zusät­ze füh­ren: Flex­Co, Flex­KapG, Fle­xi­ble Kapi­tal­ge­sell­schaft oder Fle­xi­ble Com­pa­ny. Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal beträgt 10.000 EUR, wobei nur 5.000 EUR sofort ein­ge­zahlt wer­den müs­sen. Bereits mit einem Euro­cent kön­nen soge­nann­te Unter­neh­mens­wert-Antei­le gezeich­net wer­den.

Steuerliche Vorteile der FlexCo

Die Min­dest-Kör­per­schaft­steu­er (KöSt) liegt bei nur 125 EUR pro Quar­tal. Gewin­ne wer­den mit 23 % KöSt besteu­ert, Aus­schüt­tun­gen mit 27,5 % Kapi­tal­ertrag­steu­er (KESt). Kei­ne KESt fällt an, wenn kei­ne Aus­schüt­tun­gen erfol­gen. Die­se Struk­tur bie­tet beson­ders inter­na­tio­na­len Unter­neh­mern eine kla­re steu­er­li­che Plan­bar­keit.

Besonderheiten der Unternehmenswert-Anteile

Unter­neh­mens­wert-Antei­le ermög­li­chen eine Betei­li­gung von bis zu 24,9999 % des Stamm­ka­pi­tals, ohne Stimm­recht, aber mit Gewinn­be­tei­li­gung. Die Inha­ber die­ser Antei­le pro­fi­tie­ren von ver­ein­fach­ten Rege­lun­gen und kön­nen auch ohne Ein­tra­gung im Fir­men­buch betei­ligt wer­den. Sie sind beson­ders attrak­tiv für Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen oder Inves­to­ren.

Corporate Governance und Flexibilität

Für grö­ße­re Flex­Cos besteht eine Auf­sichts­rats­pflicht. Umlauf­be­schlüs­se sind mög­lich, sofern im Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­se­hen. Auch Rück­käu­fe eige­ner Antei­le sind unter bestimm­ten Bedin­gun­gen zuläs­sig. Eine Umwand­lung zwi­schen GmbH und Flex­Co ist ohne steu­er­li­che Nach­tei­le mög­lich.

Besteuerung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Die steu­er­li­che Behand­lung der Geschäfts­füh­rer ent­spricht jener bei der GmbH. Ent­schei­dend ist die Höhe der Betei­li­gung: Liegt sie unter 25 %, erfolgt die Besteue­rung meist via Lohn­steu­er, dar­über mit Ein­kom­men­steu­er. Unter­neh­mens­wert-Antei­le beein­flus­sen die­se Quo­te direkt.

Mitarbeiterbeteiligung und Besteuerung

Durch die neue Rege­lung zur Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung wird eine Besteue­rung i.d.R. erst bei Ver­äu­ße­rung der Antei­le fäl­lig. Dies ent­las­tet Mit­ar­bei­ter in der Anfangs­pha­se erheb­lich. Bei bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen zudem Sozi­al­ab­ga­ben redu­ziert und Lohn­ne­ben­kos­ten gesenkt wer­den.

Fazit: FlexCo als moderne Lösung für internationale Unternehmer

Die Flex­Co bie­tet eine neue Dimen­si­on der Unter­neh­mens­grün­dung in Öster­reich. Sie kom­bi­niert nied­ri­ge Ein­stiegs­hür­den mit steu­er­li­chen Vor­tei­len und recht­li­cher Fle­xi­bi­li­tät. Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter steht aus­län­di­schen Unter­neh­mern als kom­pe­ten­ter Fis­kal­ver­tre­ter in Öster­reich zur Sei­te.

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