Geschäftsführer‑Gehalt richtig versteuern – Ihr Leitfaden von der Kanzlei Heinz Kobleder

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„Wer international führt, muss auch steuerlich den Überblick behalten – Klarheit im Vertrag spart bares Geld.“

Sie möchten als ausländischer Unternehmer in Österreich eine GmbH gründen oder hier ein bestehendes Unternehmen leiten? Dann stellt sich sofort die Frage, wo und wie das Gehalt des Geschäftsführers besteuert wird. Dieser Beitrag der Kanzlei Heinz Kobleder erklärt Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und keine unerwarteten Steuerlasten auszulösen.​​

1. Die zwei rechtlichen Säulen verstehen

SäuleWas regelt sie?Was bedeutet das praktisch?
Österreichisches Einkommensteuer­gesetz (EStG)Unterscheidet angestellte, selbständige und beteiligte Geschäftsführer (§§ 22–25 EStG).Entscheidet, ob Lohnsteuer oder Einkommensteuer anfällt, und ob Sozialversicherung in Österreich zu zahlen ist.
Doppelbesteuerungs­abkommen (DBA)Verträge zwischen Österreich und fast allen wichtigen Handels­partnern.Sorgen dafür, dass ein Einkommen nicht zweimal besteuert wird – wichtig für internationale Geschäftsführer.​​

2. Geschäftsführer‑Typen und Folgen

  1. Angestellter Geschäftsführer
    • Steht im klassischen Dienstvertrag, bekommt Weisungen.
    • Österreich behält Lohnsteuer ein, wenn die Arbeit hier passiert.
  2. Selbständiger Geschäftsführer
    • Handelt eigenständig oder hält mehr als 25 % Unternehmensanteile.
    • Versteuert Einkommen in Österreich wie ein Unternehmer; oft vierteljährliche Vorauszahlungen.
  3. Grenzgänger & Kurzzeit‑Einsätze
    • Bleibt der Geschäftsführer weniger als 183 Tage pro Jahr in Österreich, kann laut DBA der Wohnsitzstaat besteuern. Nachweise sind Pflicht.
  4. Remote‑Direktor (Home‑Office)
    • Führt er das Unternehmen überwiegend von Österreich aus, kann hier der „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung“ entstehen. Folge: Die gesamte Gesellschaft wird in Österreich körperschaftsteuerpflichtig.​​

3. Häufige DBA‑Artikel – leicht erklärt

DBA‑ArtikelWann greift er?Steuerrechtliche Wirkung
Art 15 – Unselbständige ArbeitWeisungsgebundene Direktoren.Besteuerung grundsätzlich dort, wo gearbeitet wird; 183‑Tage‑Regel kann einschränken.
Art 7 – UnternehmensgewinneSelbständige/weisungs­freie Direktoren, die wie Unternehmer auftreten.Besteuerung im Tätigkeitsstaat, falls dort eine Betriebsstätte oder effektive Geschäftsleitung vorliegt
Art 16 – „Directors’ Fees“Vergütungen aller Mitglieder des Leitungs‑ oder Aufsichts­organs.Besteuerung meist im Sitzstaat der Gesellschaft, egal wo gearbeitet wird. Neue Rechtsprechung bestätigt, dass dies auch geschäfts­leitende Direktoren betrifft.​​

Tipp der Kanzlei Heinz Kobleder: Prüfen Sie immer zuerst, welcher Artikel im konkreten DBA vorrangig ist. Einige Abkommen mit Deutschland, Schweiz oder Italien enthalten Spezialklauseln!

4. Remote‑Work & Home‑Office – das neue Steuer‑Hot‑Spot

  • COVID‑19 hat gezeigt: Geschäftsführer arbeiten Monate lang aus dem Ausland oder von zuhause in Österreich.
  • Passiert das dauerhaft, kann Österreich als Ort der Geschäftsleitung angesehen werden. Daraus folgt volle Körperschaftsteuer auf die Gewinne der ausländischen Muttergesellschaft.
  • Checkliste
    1. Anzahl der Home‑Office‑Tage dokumentieren.
    2. Sitzungen des Boards regelmäßig im ursprünglichen Sitzstaat abhalten.
    3. Protokolle sichern; IT‑Login‑Daten zeigen, wo wichtige Entscheidungen getroffen wurden.
    4. Vorab mit der Kanzlei Heinz Kobleder einen „Presence‑Plan“ erstellen.

5. Vier Praxis‑Empfehlungen der Kanzlei Heinz Kobleder

  1. Klarer Vertrag – Halten Sie schriftlich fest, ob der Geschäftsführer angestellt oder selbständig ist.
  2. 183‑Tage‑Regel im Auge – Reisetage und Aufenthaltsorte mit Apps oder Excel protokollieren.
  3. Vergütung vollständig aufschlüsseln – Gehalt, Boni, Firmenwagen, Aktienoptionen; alles hat eigene Steuerfolgen.
  4. Frühe Beratung – Vertrag & Struktur immer vor Unterschrift von der Kanzlei prüfen lassen. So sparen Sie oft fünf‑ bis sechsstellige Beträge.

6. Unser Service für ausländische Unternehmer

Die Kanzlei Heinz Kobleder begleitet Sie von der Idee bis zum laufenden Betrieb:

  • Analyse des passenden DBA‑Artikels
  • Gestaltung von Dienst‑ und Beraterverträgen
  • Prüfung, ob Ihre Firma durch Home‑Office in Österreich steuerpflichtig wird
  • Laufende Lohn‑ & Gehaltsabrechnung sowie Körperschaftsteuer‑Compliance

Fazit

Mit sauberer Planung, klaren Verträgen und einer guten Dokumentation vermeiden Sie Doppelbesteuerung und unerwartete Abgaben. Die Kanzlei Heinz Kobleder ist Ihr Partner, um in Österreich sicher und erfolgreich zu handeln.

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