Offenlegung von Jahresabschlüssen 2025: Neue Pflichten und wie Ihr Steuerberater in Österreich unterstützt

Neue Struktur und Übermittlungswege
Seit dem 1. März 2025 ist für Unternehmen in Österreich die neue Struktur JAb 4.0 für die Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen gültig. Diese ersetzt die bisherige Version JAb 3.32. Eine Einreichung über FinanzOnline ist nur noch übergangsweise bis Ende 2025 erlaubt. Ab 2026 muss die Übermittlung entweder über ein Webformular, eine ERV-Übermittlungsstelle oder ein neues Online-Formular erfolgen.
Wer muss wann offenlegen?
Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG oder GmbH & Co KG müssen ihre Jahresabschlüsse grundsätzlich spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag (z. B. 30.09.2025 für 31.12.2024) beim Firmenbuchgericht einreichen. Dies betrifft auch den Lagebericht, den Ergebnisverwendungsbeschluss und ggf. den Bericht des Aufsichtsrats.
Kleinstkapitalgesellschaften
Unternehmen, die zwei der drei Merkmale nicht überschreiten (Bilanzsumme < 450.000 EUR, Umsatz < 900.000 EUR, <10 Mitarbeiter), müssen nur eine Bilanz offenlegen – verkürzt, aber mit Pflichtangaben.
Konsequenzen bei Verspätung
Bei versäumter Frist drohen empfindliche Geldstrafen: Mindestens 700 Euro für jede verantwortliche Person, bei großen Unternehmen sogar bis zu 21.600 Euro. Wiederholte Versäumnisse erhöhen das Strafmaß.
Technische Komplexität
Die Erstellung strukturierter XML-Dateien erfordert spezialisierte Bilanzierungssoftware. Alternativ bietet das Bundesministerium für Justiz ein Webformular für kleinere Gesellschaften. Dennoch bleibt der Prozess technisch anspruchsvoll.
Unterstützung durch Ihren Steuerberater in Österreich
Die Kanzlei Heinz Kobleder – Steuerberater in Österreich bietet umfassende Beratung und Übernahme der Offenlegungspflichten an. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf die neue Struktur, der korrekten Einreichung und der rechtzeitigen Vorbereitung aller Unterlagen.


