Offenlegung von Jahresabschlüssen 2025: Neue Pflichten und wie Ihr Steuerberater in Österreich unterstützt

Jahresabschlüsse 2025 richtig offenlegen Österreich Bild

Neue Struktur und Übermittlungswege

Seit dem 1. März 2025 ist für Unter­neh­men in Öster­reich die neue Struk­tur JAb 4.0 für die Offen­le­gung von Jah­res- und Kon­zern­ab­schlüs­sen gül­tig. Die­se ersetzt die bis­he­ri­ge Ver­si­on JAb 3.32. Eine Ein­rei­chung über Finan­zOn­line ist nur noch über­gangs­wei­se bis Ende 2025 erlaubt. Ab 2026 muss die Über­mitt­lung ent­we­der über ein Web­for­mu­lar, eine ERV-Über­mitt­lungs­stel­le oder ein neu­es Online-For­mu­lar erfol­gen.

Wer muss wann offenlegen?

Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wie GmbH, AG oder GmbH & Co KG müs­sen ihre Jah­res­ab­schlüs­se grund­sätz­lich spä­tes­tens neun Mona­te nach Bilanz­stich­tag (z. B. 30.09.2025 für 31.12.2024) beim Fir­men­buch­ge­richt ein­rei­chen. Dies betrifft auch den Lage­be­richt, den Ergeb­nis­ver­wen­dungs­be­schluss und ggf. den Bericht des Auf­sichts­rats.

Kleinstkapitalgesellschaften

Unter­neh­men, die zwei der drei Merk­ma­le nicht über­schrei­ten (Bilanz­sum­me < 450.000 EUR, Umsatz < 900.000 EUR, <10 Mit­ar­bei­ter), müs­sen nur eine Bilanz offen­le­gen – ver­kürzt, aber mit Pflicht­an­ga­ben.

Konsequenzen bei Verspätung

Bei ver­säum­ter Frist dro­hen emp­find­li­che Geld­stra­fen: Min­des­tens 700 Euro für jede ver­ant­wort­li­che Per­son, bei gro­ßen Unter­neh­men sogar bis zu 21.600 Euro. Wie­der­hol­te Ver­säum­nis­se erhö­hen das Straf­maß.

Technische Komplexität

Die Erstel­lung struk­tu­rier­ter XML-Datei­en erfor­dert spe­zia­li­sier­te Bilan­zie­rungs­soft­ware. Alter­na­tiv bie­tet das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Jus­tiz ein Web­for­mu­lar für klei­ne­re Gesell­schaf­ten. Den­noch bleibt der Pro­zess tech­nisch anspruchs­voll.

Unterstützung durch Ihren Steuerberater in Österreich

Die Kanz­lei Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter in Öster­reich bie­tet umfas­sen­de Bera­tung und Über­nah­me der Offen­le­gungs­pflich­ten an. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Umstel­lung auf die neue Struk­tur, der kor­rek­ten Ein­rei­chung und der recht­zei­ti­gen Vor­be­rei­tung aller Unter­la­gen.

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