So einfach können ausländische Unternehmen eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich gründen – mit einem Steuerberater an Ihrer Seite

Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Österreich gründen img

Die Expan­si­on nach Öster­reich ist für vie­le inter­na­tio­na­le Unter­neh­men ein stra­te­gi­scher Schritt. Öster­reich liegt im Her­zen Euro­pas, bie­tet poli­ti­sche Sta­bi­li­tät, EU-Mit­glied­schaft, eine hoch­qua­li­fi­zier­te Arbeits­kraft sowie ein wirt­schafts­freund­li­ches Steu­er­sys­tem.

Für vie­le aus­län­di­sche Unter­neh­mer wirkt der Grün­dungs­pro­zess in einem frem­den Land jedoch abschre­ckend. Als Steu­er­be­ra­ter, der auf die Bera­tung aus­län­di­scher Unter­neh­men spe­zia­li­siert ist, kann ich Ihnen ver­si­chern: Mit der rich­ti­gen Unter­stüt­zung ist die Grün­dung einer Toch­ter­ge­sell­schaft (GmbH) oder einer Zweig­nie­der­las­sung in Öster­reich ein­fa­cher als gedacht – und in weni­gen Wochen umsetz­bar.


Warum Österreich als Standort für Ihre EU-Aktivitäten?

Öster­reich bie­tet als deutsch­spra­chi­ges EU-Land bes­te Vor­aus­set­zun­gen für den Markt­zu­gang nach Deutsch­land, die Schweiz und Süd­ti­rol. Die Infra­struk­tur ist modern, das Rechts­sys­tem sta­bil, und die Ver­wal­tung digi­ta­li­siert sich ste­tig wei­ter.

Pra­xis-Tipp: Wenn Sie bereits Kun­den in Öster­reich betreu­en oder Mit­ar­bei­ter vor Ort beschäf­ti­gen möch­ten, ist eine loka­le Ein­heit (Nie­der­las­sung oder Toch­ter) aus recht­li­cher und steu­er­li­cher Sicht drin­gend zu emp­feh­len.

Tochtergesellschaft vs. Zweigniederlassung: Die Unterschiede

Tochtergesellschaft (GmbH)

  • Eigen­stän­di­ge juris­ti­sche Per­son mit Sitz in Öster­reich
  • Kann Ver­trä­ge abschlie­ßen, Ver­mö­gen hal­ten, vor Gericht auf­tre­ten
  • Haf­tungs­be­schränkt: Die Gesell­schaf­ter haf­ten nur mit ihrer Ein­la­ge
  • Ide­al bei lang­fris­ti­gem Markt­ein­tritt oder eige­ner Betriebs­stät­te

Zweigniederlassung

  • Kei­ne eigen­stän­di­ge juris­ti­sche Per­son, son­dern Teil der Mut­ter­ge­sell­schaft
  • Kein Stamm­ka­pi­tal erfor­der­lich
  • Muss im Fir­men­buch ein­ge­tra­gen wer­den
  • Gerin­ge­rer Auf­wand, aber kei­ne Haf­tungs­tren­nung

Wann Sie was wählen sollten:

  • GmbH: Wenn Sie Ange­stell­te beschäf­ti­gen, lokal fak­tu­rie­ren oder eine fes­te Nie­der­las­sung betrei­ben
  • Zweig­nie­der­las­sung: Wenn Sie ein Pro­jekt­bü­ro betrei­ben oder eine tem­po­rä­re Prä­senz wün­schen

Pra­xis-Tipp: Eine öster­rei­chi­sche GmbH wirkt auf Ban­ken, Behör­den und Geschäfts­part­ner ver­trau­ens­wür­di­ger als eine rei­ne Zweig­nie­der­las­sung.

Gründung einer GmbH in Österreich: Schritt für Schritt

Die Grün­dung einer Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH) ist ein klar struk­tu­rier­ter Pro­zess.

Ablauf

1. Firmenname wählen

Der Name muss ein­deu­tig sein und den Rechts­form­zu­satz „GmbH“ ent­hal­ten. Er wird vom Fir­men­buch geprüft.

2. Gesellschaftsvertrag erstellen

Der Ver­trag muss auf Deutsch erstellt und nota­ri­ell beur­kun­det wer­den.

3. Bankkonto eröffnen

Min­destein­zah­lung: 17.500 EUR, Gesamt­ka­pi­tal: 35.000 EUR. Das Kon­to muss in Öster­reich eröff­net wer­den.

4. Notarielle Gründung

Die Unter­zeich­nung erfolgt per­sön­lich oder durch einen bevoll­mäch­tig­ten Ver­tre­ter (z. B. Steu­er­be­ra­ter).

5. Firmenbucheintragung

Erst mit Ein­tra­gung im Fir­men­buch ent­steht die GmbH recht­lich.

6. Steuernummer und UID beantragen

Die GmbH muss beim Finanz­amt gemel­det und für die Umsatz­steu­er regis­triert wer­den.

7. Anmeldung bei Sozialversicherung

Falls Mit­ar­bei­ter beschäf­tigt wer­den, sind Mel­de­pflich­ten bei der ÖGK und beim Finanz­amt zu beach­ten.

Dauer

Mit pro­fes­sio­nel­ler Beglei­tung ist die Grün­dung oft in 2–4 Wochen abge­schlos­sen.

Pra­xis-Tipp: Ein Steu­er­be­ra­ter mit digi­ta­lem Grün­dungs­pro­zess kann Ihnen bis zu 70 % Ver­wal­tungs­auf­wand abneh­men – oft ohne Vor-Ort-Prä­senz.

Eine Zweigniederlassung in Österreich registrieren

Auch wenn der Auf­wand gerin­ger ist als bei einer GmbH, müs­sen bestimm­te Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den.

Schritte

1. Nachweis der Muttergesellschaft

Ein Fir­men­buch­aus­zug (z. B. Han­dels­re­gis­ter­aus­zug) muss über­setzt und nota­ri­ell bestä­tigt wer­den.

2. Lokalen Vertreter benennen

Der Ver­tre­ter muss in Öster­reich ansäs­sig sein oder einen ent­spre­chen­den Zustell­be­voll­mäch­tig­ten benen­nen.

3. Anmeldung beim Firmenbuch

Die Anmel­dung erfolgt über einen Notar. Die Zweig­nie­der­las­sung erhält eine eige­ne Fir­men­buch­num­mer.

4. Steuerliche Anmeldung

Sofern steu­er­pflich­ti­ge Umsät­ze vor­lie­gen, ist die Regis­trie­rung beim Finanz­amt und ggf. die Bean­tra­gung einer UID erfor­der­lich.

Pra­xis-Tipp: Auch eine Zweig­nie­der­las­sung unter­liegt der öster­rei­chi­schen Buch­füh­rungs­pflicht und muss ein sepa­ra­tes Rech­nungs­sys­tem füh­ren.

Steuerliche und rechtliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • 24 % auf den Gewinn einer GmbH (ab 2026: 23 %)
  • Bei Zweig­nie­der­las­sun­gen nur auf öster­rei­chi­sche Ein­künf­te

Umsatzsteuer

  • 20 % Regel­satz, mit redu­zier­ten Sät­zen (10 %, 13 %)
  • Ver­pflich­tend bei loka­lem Waren- oder Dienst­leis­tungs­an­ge­bot

Weitere Pflichten

  • Bilan­zie­rungs­pflicht und Jah­res­ab­schlüs­se
  • Lohn­ver­rech­nung inkl. Abfüh­rung der Lohn­ab­ga­ben
  • Sozi­al­ver­si­che­rung, Mel­de­pflich­ten, Urlaubs­rück­stel­lun­gen

Pra­xis-Tipp: Nicht-EU-Unter­neh­men benö­ti­gen oft zusätz­lich einen Fis­kal­ver­tre­ter, der alle steu­er­li­chen Pflich­ten über­nimmt.

Warum Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten sollten

Die Grün­dung ist mehr als ein For­mu­lar­vor­gang – ein Steu­er­be­ra­ter sorgt für kla­re Abläu­fe und vol­le Rechts­si­cher­heit.

1. Komplette Gründungsabwicklung

  • Fir­men­buch­ein­tra­gung
  • Notar­ter­mi­ne koor­di­nie­ren
  • Bank­kon­to ein­rich­ten und Kapi­tal bestä­ti­gen
  • Steu­er­li­che Anmel­dun­gen durch­füh­ren

2. Laufende Betreuung

  • Buch­hal­tung, Lohn­ver­rech­nung, Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen
  • Jah­res­ab­schluss und Steu­er­erklä­run­gen
  • Fris­ten­kon­trol­le und Mahn­we­sen

3. Kommunikation mit Behörden

  • Ver­tre­tung gegen­über Finanz­amt und Sozi­al­ver­si­che­rung
  • Deutsch­spra­chi­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on mit hoher Fach­kom­pe­tenz

4. Strategische Beratung

  • Dop­pel­be­steue­rung ver­mei­den
  • Opti­ma­le Rechts­form wäh­len
  • För­de­run­gen nut­zen

Pra­xis-Tipp: Vie­le Kanz­lei­en bie­ten Fix­preis-Pake­te für die Grün­dung inklu­si­ve aller not­wen­di­gen Schrit­te.

Praxisbeispiel: Start-up gründet Tochtergesellschaft in nur 3 Wochen

Ein bri­ti­sches SaaS-Unter­neh­men woll­te 2024 eine Ver­triebs­nie­der­las­sung in Wien eröff­nen. Mit unse­rer Unter­stüt­zung gelang:

  • Fir­men­na­me reser­vie­ren und Unter­la­gen über­set­zen las­sen
  • Grün­dung per Voll­macht nota­ri­ell umset­zen
  • Kon­to eröff­nen und Kapi­tal ein­zah­len
  • Steu­er­num­mer und UID erhal­ten

Ergeb­nis: Der Betrieb star­te­te inner­halb von 21 Tagen – mit rechts­kon­for­mer Buch­hal­tung und pünkt­li­chen Mel­dun­gen.


Fazit: Mit lokaler Beratung sicher nach Österreich expandieren

Ob Toch­ter­ge­sell­schaft oder Zweig­nie­der­las­sung – mit einem erfah­re­nen Steu­er­be­ra­ter ist der Weg nach Öster­reich struk­tu­riert, schnell und rechts­si­cher.

Bereit für den nächs­ten Schritt? Als Steu­er­be­ra­ter mit Fokus auf inter­na­tio­na­le Unter­neh­men beglei­te ich Sie von der Pla­nung bis zum ope­ra­ti­ven Betrieb. Ver­ein­ba­ren Sie ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch – und legen Sie den Grund­stein für Ihren Erfolg in Öster­reich!

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