Ohne Bewilligungen in Österreich arbeiten: Warum das für ausländische Unternehmen und Auftraggeber schnell teuer wird

Ohne Bewilligungen in Österreich arbeiten: Warum das für ausländische Unternehmen und Auftraggeber schnell teuer wird

Ohne Bewilligungen in Österreich arbeiten Bild / Working in Austria without permits Image

Groß­bau­stel­len sind in Öster­reich längst kein „rechts­frei­er Raum“ – im Gegen­teil. Aktu­el­le Kon­trol­len der Finanz­po­li­zei bei einem Rechen­zen­trum-Groß­pro­jekt in Ober­ös­ter­reich  zei­gen, wie rasch selbst bei hoch­ge­si­cher­ten Bau­stel­len Über­tre­tun­gen auf­fal­len: fest­ge­stellt wur­den u. a. Ver­stö­ße gegen sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­schrif­ten, eine gewer­be­recht­li­che Über­tre­tung und meh­re­re Ver­stö­ße nach dem Lohn- und Sozi­al­dum­ping-Bekämp­fungs­ge­setz (LSD-BG) – mit ange­kün­dig­ten Geld­stra­fen in rele­van­ter Höhe.

Noch deut­li­cher wird das Risi­ko dort, wo aus­län­di­sche Sub­un­ter­neh­mer Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge ohne arbeits­markt­recht­li­che Bewil­li­gun­gen ein­set­zen: In einem wei­te­ren berich­te­ten Fall kam es im Zuge einer Bau­stel­len­kon­trol­le sogar zu Fest­nah­men – und Straf­an­trä­gen nach dem Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz (Aus­l­BG) gegen den öster­rei­chi­schen Auf­trag­ge­ber und den aus­län­di­schen Ent­sen­de­be­trieb.

Für aus­län­di­sche Unter­neh­mer, die in Öster­reich Leis­tun­gen erbrin­gen wol­len, und für aus­län­di­sche (oder öster­rei­chi­sche) Auf­trag­ge­ber gilt daher: „Ein­fach anfan­gen“ ist die teu­ers­te Stra­te­gie. Als Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter in Öster­reich erle­ben wir regel­mä­ßig, dass nicht der „gro­ße Betrug“, son­dern klei­ne For­mal­feh­ler (Mel­dun­gen, Unter­la­gen, Gewer­be, Anmel­dung) Pro­jek­te zum Still­stand brin­gen.


1. Die drei wichtigsten „Bewilligungs-Baustellen“ für ausländische Firmen

1.1 Entsendung & Überlassung: ZKO-Meldung, A1 und Unterlagen vor Ort

Wenn ein Unter­neh­men aus EU/EWR/Schweiz Per­so­nal nach Öster­reich ent­sen­det (Werk­ver­trag) oder über­lässt (Arbeits­kräf­te­über­las­sung), sind in der Pra­xis vor allem drei Punk­te kri­tisch:

  1. ZKO-Mel­dung (ZKO3/ZKO4) vor/bei Arbeits­be­ginn
  2. Sozi­al­ver­si­che­rung (A1/PD A1) und Nach­wei­se dazu
  3. Bereit­hal­ten von Mel­de- und Lohn­un­ter­la­gen am Ein­satz­ort oder bei einem in Öster­reich ver­füg­ba­ren Ver­tre­ter (z. B. Steu­er­be­ra­ter)

Die ZKO-For­mu­la­re und die offi­zi­el­le Ent­sen­de-Infor­ma­ti­on sehen aus­drück­lich vor, dass Unter­la­gen am Ein­satz­ort oder alter­na­tiv bei einem in Öster­reich nie­der­ge­las­se­nen berufs­mä­ßi­gen Par­tei­en­ver­tre­ter (z. B. Steu­er­be­ra­ter) bereit­ge­hal­ten wer­den kön­nen.

Typi­scher Feh­ler: Mel­dung wird „nach­ge­reicht“, Unter­la­gen sind nicht greif­bar, oder die Tätig­keit wird falsch als Werkvertrag/Überlassung ein­ge­ord­net.

1.2 Drittstaatsangehörige: Entsendebewilligung/Beschäftigungsbewilligung über das AMS

Sobald Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge im Spiel sind (auch wenn der Sub­un­ter­neh­mer in einem EU-Staat sitzt), wird es hei­kel. Für Dritt­staa­ten-Ent­sen­dun­gen gilt in Öster­reich in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen: Die öster­rei­chi­sche Sei­te muss beim AMS die nöti­ge Bewil­li­gung bean­tra­gen (z. B. Ent­sen­de­be­wil­li­gung für kur­ze Ein­sät­ze).

Typi­scher Feh­ler: Auf­trag­ge­ber ver­lässt sich auf Zusa­gen des Sub­un­ter­neh­mers („alles erle­digt“) – und steht bei der Kon­trol­le selbst im Fokus.

1.3 Gewerberecht: Darf die Leistung in Österreich überhaupt erbracht werden?

Vie­le Tätig­kei­ten (ins­be­son­de­re im Bau- und Bau­ne­ben­ge­wer­be) sind in Öster­reich gewer­be­recht­lich gere­gelt. Wer ein Gewer­be ohne erfor­der­li­che Berech­ti­gung aus­übt, begeht eine Ver­wal­tungs­über­tre­tung – die GewO sieht dafür Geld­stra­fen vor (klas­sisch bis zu EUR 3.600 je Tat­be­stand).

Typi­scher Feh­ler: „Wir sind im Hei­mat­land regis­triert, das reicht“ – nein, die öster­rei­chi­sche Sys­te­ma­tik (freie/reglementierte Gewer­be, Befä­hi­gungs­nach­wei­se) ist eigen­stän­dig.

2. Was droht konkret? Ein realistischer Blick auf Strafen und Projektfolgen

AuslBG: Illegale Beschäftigung – Strafen „pro Person“

Wer Aus­län­der ohne pas­sen­de Bewil­li­gung beschäf­tigt oder Arbeits­leis­tun­gen ohne Entsendebewilligung/Beschäftigungsbewilligung in Anspruch nimmt, ris­kiert emp­find­li­che Geld­stra­fen – je nach Fall u. a. EUR 1.000 bis 10.000 pro unbe­rech­tigt beschäf­tig­ter Per­son, bei Wie­der­ho­lung deut­lich höher und bei meh­re­ren Per­so­nen bis in sehr hohe Berei­che.

LSD-BG: Melde-/Bereithaltungspflichten, Kontrolle, Unterentlohnung

  • Ver­stö­ße gegen Mel­de- und Bereit­hal­tungs­pflich­ten (z. B. ZKO, Unter­la­gen) kön­nen mit bis zu EUR 20.000 geahn­det wer­den.
  • Ver­ei­te­lung der Kon­trol­le (kei­ne Herausgabe/Einsicht) kann bis EUR 40.000 bedeu­ten.
  • Unter­ent­loh­nung kann – abhän­gig von der Sum­me der vor­ent­hal­te­nen Ent­gel­te und Schwe­re – bis in sehr hohe Straf­rah­men rei­chen (in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen bis zu EUR 400.000).

Sozialversicherung: Anmeldung vor Arbeitsantritt

In Öster­reich müs­sen Dienst­neh­mer grund­sätz­lich vor Arbeits­an­tritt ange­mel­det wer­den. Bei Kon­trol­len ohne Anmel­dung sind Anzei­gen zwin­gend – und es dro­hen Geld­stra­fen pro nicht ange­mel­de­ter Per­son (z. B. im Bereich von EUR 730 bis 2.180, im Wie­der­ho­lungs­fall höher).

„Hidden cost“: Zahlungsstopp, Baustopp, Reputationsschaden

Bei Ver­dacht auf LSD-BG-Ver­stö­ße kann es außer­dem zu einem Zah­lungs­stopp kom­men: Das auf­trag­ge­ben­de Unter­neh­men darf den offe­nen Werklohn/Überlassungsentgelt vor­erst nicht zah­len – das trifft unmit­tel­bar Liqui­di­tät und Pro­jekt­fort­schritt.

3. Warum Auftraggeber in Österreich nicht „neutral“ sind: Kontrollpflicht & Haftung

Öster­reich kennt nicht nur Stra­fen für den „Aus­füh­ren­den“, son­dern auch Pflich­ten für den Auftraggeber/Generalunternehmer. Beson­ders wich­tig:

Kontroll- und Meldepflicht nach § 26 Abs. 6 AuslBG

Wer Leis­tun­gen wei­ter­ver­gibt, muss den Auf­trag­neh­mer vor Beginn auf­for­dern, die erfor­der­li­chen Berech­ti­gun­gen bin­nen einer Woche nach­zu­wei­sen – und bei Nicht­vor­la­ge umge­hend die ZKO ver­stän­di­gen.

Auftraggeberhaftung im Baubereich (Sozialversicherung)

Im Bau kann der Auf­trag­ge­ber für SV-Bei­trä­ge des Auf­trag­neh­mers haf­ten – typi­scher­wei­se bis zu 20 % des geleis­te­ten Werk­lohns (bei Arbeits­kräf­te­über­las­sung höher).

Pra­xis-Fazit: Auch aus­län­di­sche Auf­trag­ge­ber, die in Öster­reich Pro­jek­te steu­ern, brau­chen ein Com­pli­ance-Set­up – sonst wird aus dem „Sub­un­ter­neh­mer­pro­blem“ schnell ein Auf­trag­ge­ber­pro­blem.

4. Praxis-Checkliste: So arbeiten Sie in Österreich sauber – und planbar

Für ausländische Unternehmen (Auftragnehmer):

  • Tätig­keit kor­rekt ein­ord­nen: Werk­ver­trag vs. Über­las­sung
  • ZKO-Mel­dung frist­ge­recht (ZKO3/ZKO4) + Ansprech­part­ner defi­nie­ren
  • A1/PD A1 recht­zei­tig beschaf­fen und Unter­la­gen ver­füg­bar hal­ten
  • Kol­lek­tiv­ver­trag­li­ches Mindestentgelt/Arbeitszeit/Urlaub sicher­stel­len
  • Gewer­be­recht prü­fen (Gewer­be­be­rech­ti­gung / regle­men­tier­te Tätig­kei­ten)
  • SV-Anmel­dung vor Arbeits­an­tritt, sofern öster­rei­chi­sche SV-Pflicht ent­steht

Für Auftraggeber (auch aus dem Ausland):

  • Sub­un­ter­neh­mer-Prü­fung doku­men­tie­ren (Berech­ti­gun­gen, Per­so­nen­lis­ten)
  • § 26 Abs. 6 Aus­l­BG-Pro­zess auf­set­zen (Auf­for­de­rung, Nach­weis, Mel­dung)
  • Zah­lungs- und Ver­trags­klau­seln so gestal­ten, dass Com­pli­ance durch­setz­bar ist
  • Bei Bau: Haf­tungs­ri­si­ken (SV) aktiv mana­gen

Hier unter­stützt Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter in Öster­reich nicht nur steu­er­lich, son­dern als Koor­di­na­ti­ons­part­ner mit Blick auf Lohn­ver­rech­nung, Regis­trie­rung, Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten und Risi­ko­prä­ven­ti­on – damit Ihr Öster­reich-Pro­jekt nicht durch For­mal­feh­ler ins Stol­pern gerät. Wenn Sie einen Steu­er­be­ra­ter in Öster­reich suchen, der inter­na­tio­na­le Sach­ver­hal­te täg­lich abwi­ckelt: Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter in Öster­reich.

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