Personalverrechnung ab Jänner 2026: Die wichtigsten Neuerungen in Österreich – Praxisguide für Arbeitgeber & ausländische Unternehmen

Zusammenfassung
Ab 1. Jänner 2026 treten in Österreich zahlreiche Änderungen in Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht in Kraft, die direkt in der Personalverrechnung umzusetzen sind: neue Werte (z. B. Tarifstufen, Pendlereuro), zusätzliche Meldepflichten (Normalarbeitszeit bei ÖGK-Anmeldung), neue Regeln für geringfügige Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung, Anpassungen bei Altersteilzeit/Teilpension sowie strengere Anforderungen rund um steuerbegünstigte Überstunden und Dokumentationspflichten. Heinz Kobleder – Steuerberater in Österreich unterstützt ausländische Unternehmer dabei, ihre Payroll rechtssicher aufzusetzen.
Warum das Thema für ausländische Unternehmer besonders wichtig ist
Wer als ausländisches Unternehmen Mitarbeitende in Österreich beschäftigt (Tochtergesellschaft, Betriebsstätte, Projektgeschäft, Entsendung oder Remote-Work), muss die österreichischen Payroll-Regeln exakt einhalten. Schon kleine Fehler bei Lohnsteuer, Sozialversicherung oder Meldungen können zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen und Risiken in Prüfungen führen. Ein Steuerberater in Österreich ist daher oft der entscheidende Faktor für einen reibungslosen Markteintritt.
Heinz Kobleder – Steuerberater begleitet Sie dabei von der ersten Anmeldung bis zur laufenden Personalverrechnung – besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
1) Steuerrechtliche Änderungen 2026, die in der Lohnverrechnung spürbar werden
Einkommensteuer-Tarifstufen (Lohnsteuer) 2026
Die Tarifstufen werden 2026 inflationsbedingt angepasst (mit einer teilweisen Rückkehr kalter Progression). Für die Praxis wichtig: Lohnsteuerberechnung und Hochrechnungen (z. B. bei Bonus/Variablen) sollten mit den neuen Grenzen geprüft werden.
Tarifstufen 2026 (Auszug):
- bis EUR 13.539: 0 %
- 13.539 – 21.992: 20 %
- 21.992 – 36.458: 30 %
- 36.458 – 70.365: 40 %
- 70.365 – 104.859: 48 %
- 104.859 – 1.000.000: 50 %
- über 1.000.000: 55 %
Pendlereuro deutlich erhöht
Ab 1.1.2026 steigt der Pendlereuro von EUR 2 auf EUR 6 pro Kilometer (einfache Wegstrecke). Das wirkt sich – bei vorliegendem Pendlerrechner-Ausdruck – direkt auf die monatliche Abrechnung aus. Zusätzlich steigt die maximale SV-Rückerstattung („Negativsteuer“) bei Pendlerpauschale auf EUR 750.
Mitarbeiterprämie: Status für 2026 offen – 2025 beachten
Die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 war bis max. EUR 1.000 möglich und konnte (unter Voraussetzungen) noch im 13. Lauf bis 15.2.2026 ausbezahlt werden. Für 2026 ist eine Regelung angekündigt, Details hängen von einer gesetzlichen Festlegung ab. Empfehlung: Für 2026 keine „Automatik“ in Payroll-Systemen hinterlegen, sondern aktiv beobachten und sauber dokumentieren.
Überstunden-Zuschläge: Steuerbegünstigung und Risiko bei All-in & Gleitzeit
Für steuerfreie Überstundenzuschläge ist 2026 eine Anhebung der Begünstigung politisch vereinbart/angekündigt (Stichwort: mehr Stunden und höherer Freibetrag), die konkrete Umsetzung ist jedoch entscheidend. Gleichzeitig wird die Praxis strenger:
- Bei All-in-Vereinbarungen und Überstundenpauschalen ist ein „Herausschälen“ steuerfreier Zuschläge nur dann vertretbar, wenn tatsächlich geleistete, nachweisbare Überstunden im erforderlichen Ausmaß vorliegen.
- In Gleitzeit-Durchrechnungsmodellen können steuerlich „echte Überstunden“ häufig erst am Ende der Periode entstehen – Prüfungen verlangen zunehmend detaillierte Nachweise (Anordnung, Stunden, Zuschläge, Zuordnung).
Praxis-Tipp: Arbeitszeitaufzeichnungen und Genehmigungsprozesse (wer ordnet an, wie wird dokumentiert) sind 2026 ein zentraler Prüfungsfokus.
Feiertagsarbeitsentgelt und SEG-Zulagen: Dokumentation wird entscheidend
- Beim Feiertagsarbeitsentgelt gab es zuletzt Änderungen in der Verwaltungspraxis; für 2026 ist eine gesetzliche Klarstellung zur (Wieder-)Steuerfreiheit angekündigt/vereinbart. Payroll sollte hier vorsichtig parametriert werden.
- Für Schmutz-/Erschwernis-/Gefahrenzulagen (SEG) gilt: Steuerfreiheit steht und fällt mit Dokumentation. Neu sind praxisnahe Hinweise und Richtwerte zur Angemessenheit (z. B. Kosten-/Zeitmehraufwand). Ohne belastbare Unterlagen steigt das Risiko einer Nachversteuerung.
2) Sozialversicherung & ÖGK: Neue Meldepflichten und wichtige Werte
Pflichtangabe „Normalarbeitszeit“ bei Anmeldung (ab 1.1.2026)
Bei ÖGK-Anmeldungen muss künftig die vereinbarte Normalarbeitszeit angegeben werden (typischerweise Wochenstunden). Änderungen müssen nicht laufend nachgemeldet werden – die Ersterfassung ist jedoch verpflichtend.
Geringfügigkeitsgrenze bleibt eingefroren
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei EUR 551,10 (keine Valorisierung). Das ist für Dienstverträge, Aushilfen und Zuverdienstmodelle besonders relevant.
Wien: Wohnbauförderungsbeitrag steigt
Wien erhöht den Wohnbauförderungsbeitrag ab 2026 von 1 % auf 1,5 % (je 0,75 % DN/DG). Das verändert die Abgabenbelastung bei in Wien angemeldeten Arbeitnehmern.
Arbeitslosenversicherung: Neue Regeln bei paralleler Geringfügigkeit
Ab 2026 werden parallel ausgeübte geringfügige Beschäftigungen in der Arbeitslosenversicherung anders behandelt, insbesondere wenn die Grenze im Monat überschritten wird. Außerdem werden Zuverdienstmöglichkeiten während Arbeitslosengeld/Notstandshilfe stark eingeschränkt (nur noch bestimmte Ausnahmen). Arbeitgeber sollten bei Neueinstellungen mit AMS-Bezug sorgfältig prüfen lassen, ob die Beschäftigung zulässig ist.
3) Arbeitsrechtliche Neuerungen 2026, die Payroll-Prozesse verändern
Teilpension: Übergang in den Ruhestand neu gestaltbar
Ab 1.1.2026 wird eine Teilpension möglich, wenn die Normalarbeitszeit in der pensionsbegründenden Beschäftigung um mindestens 25 % und höchstens 75 % reduziert wird. Für Arbeitgeber wichtig: korrekte Vertragsgestaltung, saubere Arbeitszeit- und Entgeltabbildung in der Personalverrechnung.
Altersteilzeit: Verschärfungen und Meldepflichten
Für die kontinuierliche Altersteilzeit ändern sich u. a. Förderlogik und Rahmenbedingungen (z. B. reduzierter Aufwandersatz, Einschränkungen bei Nebenbeschäftigung). In der Praxis heißt das:
- Nebenjobs können zu Rückabwicklungen führen,
- Mitarbeitende müssen Nebenbeschäftigungen melden,
- Payroll muss Prozesse für Kontrolle/Kommunikation mit HR sauber verzahnen.
Freie Dienstnehmer: Kündigungsfristen & Dienstzettel-Inhalte
Ab 2026 gelten für bestimmte freie Dienstverhältnisse gesetzliche Mindestkündigungsfristen und Kündigungstermine; außerdem werden Dienstzettel-Pflichten erweitert (inkl. kollektivrechtlicher Hinweise, sofern anwendbar). Für ausländische Unternehmer ist das wichtig, weil „freie Dienstverträge“ in Österreich oft anders eingeordnet werden als in anderen Ländern.
Trinkgeld-Pauschalen & Transparenzpflichten
Für bestimmte Branchen werden bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen eingeführt/neu geregelt, inklusive Informations- und Auskunftspflichten für Mitarbeitende in Trinkgeld-Verteilsystemen. Das ist nicht nur ein Payroll-Thema, sondern auch ein Compliance- und Kommunikationsprojekt.
Entgelttransparenz: Vorbereitung lohnt sich
Die EU-weite Entwicklung zur Entgelttransparenz bringt neue Pflichten (z. B. Auskunftsrechte, Gehaltsangaben im Recruiting, Reporting je nach Größe). Auch wenn nationale Details variieren können: Wer frühzeitig Entgeltstrukturen analysiert und dokumentiert, reduziert späteren Aufwand und Risiko.
4) Checkliste: Was Unternehmen jetzt (Q1/Q2 2026) umsetzen sollten
- Payroll-Systeme aktualisieren: Tarifstufen, Pendlereuro, Wien-Sonderregeln, neue Werte/Parameter.
- ÖGK-Prozesse anpassen: Normalarbeitszeit als Pflichtfeld in der Anmeldung sicherstellen.
- Arbeitszeit-Dokumentation stärken: Überstunden, Gleitzeit, All-in – klare Prozesse und Nachweise.
- Verträge & Dienstzettel prüfen: freie Dienstnehmer, Altersteilzeit, Teilpension, Trinkgeldsysteme.
- Grenzüberschreitende Fälle prüfen: Entsendungen, Homeoffice, 183-Tage, „Glättungen“ am Jahresende.
- Vorbereitung auf Entgelttransparenz: Datenbasis, Vergleichsgruppen, Verantwortlichkeiten definieren.
Ihr Partner: Heinz Kobleder – Steuerberater in Österreich
Gerade ausländische Unternehmer profitieren von einem Partner, der Steuerrecht, Sozialversicherung und Payroll-Praxis zusammen denkt. Heinz Kobleder – Steuerberater unterstützt Sie u. a. bei:
- Setup der österreichischen Lohnverrechnung (inkl. Anmeldung, laufende Abrechnung, Jahresabschluss L16),
- Optimierung und Risikominimierung bei Überstunden-/All-in-Modellen,
- Entsendungen, Inbound/Outbound, Homeoffice- und Betriebsstättenfragen,
- Begleitung bei GPLB-Prüfungen und Behördenkommunikation.
Wenn Sie 2026 in Österreich Mitarbeitende beschäftigen oder Ihre Payroll-Strukturen anpassen müssen: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater in Österreich – wir helfen pragmatisch und rechtssicher.


