Ohne diesen Guide sollten Sie nicht nach Österreich expandieren: Der ultimative Steuerberater-Leitfaden für ausländische Unternehmen

Die Expan­si­on nach Öster­reich bie­tet Unter­neh­men Zugang zum EU-Bin­nen­markt, recht­li­che Sta­bi­li­tät und hoch­qua­li­fi­zier­te Arbeits­kräf­te. Doch ein ent­schei­den­der Erfolgs­fak­tor wird oft unter­schätzt: die steu­er­li­che Bera­tung durch einen loka­len Exper­ten.

Als öster­rei­chi­scher Steu­er­be­ra­ter mit Spe­zia­li­sie­rung auf aus­län­di­sche Unter­neh­men habe ich vie­le Markt­ein­trit­te beglei­tet – und erlebt, wie sehr die steu­er­li­che Vor­be­rei­tung über Erfolg oder Miss­erfolg ent­schei­den kann. In die­sem Leit­fa­den fin­den Sie alles, was Sie wis­sen müs­sen, bevor Sie den Schritt nach Öster­reich wagen.


Warum ein Steuerberater in Österreich unverzichtbar ist

Das österreichische Steuersystem ist transparent – aber komplex

Zwar gilt das öster­rei­chi­sche Steu­er­sys­tem als klar struk­tu­riert und gut doku­men­tiert, den­noch gibt es zahl­rei­che Anmel­de­pflich­ten, Son­der­re­ge­lun­gen und Unter­schie­de in der Behand­lung von EU- und Nicht-EU-Unter­neh­men.

Pra­xis­tipp: Kon­tak­tie­ren Sie einen Steu­er­be­ra­ter bereits in der Pla­nungs­pha­se. Vie­le Feh­ler ent­ste­hen, weil steu­er­li­che Aspek­te zu spät berück­sich­tigt wer­den.

Sprach- und Systembarrieren

Die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Finanz­amt erfolgt aus­schließ­lich auf Deutsch und über Por­ta­le wie Finan­zOn­line oder ELDA. Ein loka­ler Steu­er­be­ra­ter kennt die­se Sys­te­me und spricht die Spra­che der Behör­den.

Die 5 häufigsten Steuerfehler ausländischer Unternehmen in Österreich

  1. Kei­ne steu­er­li­che Anmel­dung: Schon gerin­ge Tätig­kei­ten kön­nen eine Steu­er­pflicht aus­lö­sen.
  2. Fal­sche Rechts­form­wahl: Zweig­nie­der­las­sung oder Toch­ter­ge­sell­schaft? Die Ent­schei­dung hat steu­er­li­che Kon­se­quen­zen.
  3. Umsatz­steu­er­pflicht unter­schätzt: Vie­le Unter­neh­men mer­ken zu spät, dass sie in Öster­reich umsatz­steu­er­pflich­tig sind.
  4. Beschäf­ti­gung ohne Lohn­ab­ga­ben­mel­dung: Auch bei nur einem Mit­ar­bei­ter ist eine Lohn­ver­rech­nung not­wen­dig.
  5. Ver­lass auf nicht-öster­rei­chi­sche Bera­ter: Inter­na­tio­na­le Steu­er­be­ra­ter ken­nen oft nicht die Details des öster­rei­chi­schen Steu­er­rechts.

Pra­xis­tipp: Fra­gen Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter gezielt, ob Ihre Akti­vi­tä­ten eine „Betriebs­stät­te“ nach öster­rei­chi­schem Steu­er­recht begrün­den. Das löst umfang­rei­che Steu­er­pflich­ten aus.

Die richtige Rechtsform: Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?

Tochtergesellschaft (GmbH)

  • Eige­ne juris­ti­sche Per­son mit beschränk­ter Haf­tung
  • Kör­per­schaft­steu­er: der­zeit 24 %, ab 2026 sin­kend auf 23 %
  • Min­dest­stamm­ka­pi­tal: EUR 35.000 (davon EUR 17.500 ein­zahl­bar)
  • Geeig­net für lang­fris­ti­ge Markt­ein­trit­te

Zweigniederlassung

  • Kein eige­nes Rechts­sub­jekt, Teil des aus­län­di­schen Unter­neh­mens
  • Kei­ne Kapi­tal­an­for­de­run­gen
  • Den­noch steu­er­pflich­tig bei akti­ver Tätig­keit in Öster­reich

Pra­xis­tipp: Wenn Sie Ihre Akti­vi­tä­ten lang­fris­tig und mit Haf­tungs­be­gren­zung pla­nen, emp­fiehlt sich eine GmbH. Für Pro­jekt­ge­schäf­te kann eine Zweig­nie­der­las­sung genü­gen

Umsatzsteuer und Fiskalvertretung

Wann entsteht eine Umsatzsteuerpflicht?

  • Ver­kauf von Waren oder Dienst­leis­tun­gen in Öster­reich
  • Lager­hal­tung in Öster­reich
  • Teil­nah­me an Mes­sen mit Waren­ver­kauf

All dies kann bereits eine Ver­pflich­tung zur USt-Regis­trie­rung aus­lö­sen.

Was ist eine Fiskalvertretung?

Nicht-EU-Unter­neh­men benö­ti­gen einen in Öster­reich ansäs­si­gen Fis­kal­ver­tre­ter, um Umsatz­steu­er­pflich­ten wahr­zu­neh­men. Die­ser haf­tet gemein­sam für die rich­ti­ge Ver­steue­rung – die Wahl des rich­ti­gen Part­ners ist daher ent­schei­dend.

Pra­xis­tipp: Star­ten Sie die Regis­trie­rung früh­zei­tig. Ohne öster­rei­chi­sche UID-Num­mer kön­nen Sie kei­ne geset­zes­kon­for­men Rech­nun­gen schrei­ben.

Personal und Lohnverrechnung

Die Beschäf­ti­gung von Mit­ar­bei­ten­den in Öster­reich erfor­dert umfang­rei­che Mel­de­pflich­ten, unab­hän­gig vom Unter­neh­mens­sitz.

Pflich­ten:

  • Anmel­dung bei der Sozi­al­ver­si­che­rung
  • Abfuhr von Lohn­steu­er, Dienst­ge­ber­bei­trä­gen und Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben
  • Ein­hal­tung von Arbeits­recht, Kol­lek­tiv­ver­trä­gen und Mel­de­fris­ten

Digitale Lohnverrechnung

Ein Steu­er­be­ra­ter mit moder­ner Soft­ware (z. B. ELDA-Schnitt­stel­le) kann:

  • Alle monat­li­chen Mel­dun­gen pünkt­lich durch­füh­ren
  • Digi­ta­le Lohn­zet­tel und Abrech­nun­gen bereit­stel­len
  • Rechts­si­cher abrech­nen

Pra­xis­tipp: Exter­ne Lohn­ver­rech­nung ist meist kos­ten­güns­ti­ger und siche­rer als eine eige­ne HR-Abtei­lung.

Buchhaltung und laufende Verpflichtungen

Monatliche und jährliche Anforderungen

  • Monat­li­che Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung (UVA)
  • Lohn­ab­ga­ben­mel­dung
  • Jah­res­ab­schluss nach öster­rei­chi­schem UGB
  • Ein­kom­men- oder Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung

Digitale Buchhaltung

Moder­ne Steu­er­be­ra­ter bie­ten digi­ta­le Buch­hal­tungs­ser­vices an. Sie laden Ihre Bele­ge hoch, den Rest erle­di­gen wir.

Vor­tei­le:

  • Echt­zeit-Report­ing und Finanz­über­sicht
  • Auto­ma­ti­sier­te Vor­anmel­dun­gen
  • DSGVO-kon­for­me Archi­vie­rung

Pra­xis­tipp: Nut­zen Sie Soft­ware, die mit Ihrem Hei­mat­land kom­pa­ti­bel ist – für kon­so­li­dier­te Berich­te und weni­ger Abstim­mungs­auf­wand.

So finden Sie den richtigen Steuerberater in Österreich

Wor­auf Sie ach­ten soll­ten:

  • Inter­na­tio­na­le Erfah­rung: Ver­steht der Bera­ter aus­län­di­sche Struk­tu­ren?
  • Zwei­spra­chig­keit: Eng­lisch und Deutsch sind Pflicht
  • Ganz­heit­li­cher Ser­vice: Bie­tet er Fis­kal­ver­tre­tung, Lohn­ver­rech­nung und Grün­dungs­be­ra­tung?
  • Digi­ta­ler Work­flow: Arbei­ten Sie effi­zi­ent zusam­men?

Pra­xis­tipp: Las­sen Sie sich einen kla­ren Onboar­ding-Plan für die ers­ten 6 Mona­te geben. So erken­nen Sie Pro­fes­sio­na­li­tät und Erfah­rung.

Unser Angebot für ausländische Unternehmen

Als Steu­er­be­ra­tung mit Fokus auf inter­na­tio­na­le Man­da­te bie­ten wir:

  • Grün­dungs­be­glei­tung für GmbHs und Zweig­nie­der­las­sun­gen
  • Fis­kal­ver­tre­tung und Umsatz­steu­er­re­gis­trie­rung
  • Digi­ta­le Lohn­ver­rech­nung und Anmel­dung von Dienst­neh­mern
  • Digi­ta­le Buch­hal­tung und monat­li­che Mel­dun­gen
  • Eng­lisch­spra­chi­ge Betreu­ung
  • Fixe Ansprech­part­ner mit inter­na­tio­na­lem Know-how

Fazit: Mit dem richtigen Partner sicher nach Österreich expandieren

Öster­reich ist ein attrak­ti­ver Stand­ort mit kla­ren Regeln – doch gera­de die­se ver­lan­gen gründ­li­che Vor­be­rei­tung. Ein erfah­re­ner, lokal ver­an­ker­ter Steu­er­be­ra­ter ist der Schlüs­sel zur erfolg­rei­chen Expan­si­on.

Sie pla­nen den Markt­ein­tritt? Las­sen Sie uns dar­über spre­chen. Kon­tak­tie­ren Sie uns, und wir ent­wi­ckeln gemein­sam Ihren steu­er­li­chen Fahr­plan für Öster­reich.

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