Teilpension ab 2026: Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich ein neues Modell in Kraft, das älteren Arbeitnehmer:innen einen flexiblen Übergang in die Pension ermöglicht: die Teilpension. Sie bietet sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen erhebliche Vorteile – insbesondere in Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel.
Was ist die Teilpension?
Die Teilpension erlaubt es Personen, die Anspruch auf eine (vorzeitige) Alterspension haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Anders als bei der früheren Regelung, bei der eine geringfügige Beschäftigung erforderlich war, erlaubt die Teilpension nun eine Arbeitszeitreduktion von 25 % bis 75 % bei gleichzeitigem Bezug eines Teilbetrags der Pension.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
- Gleitender Übergang in die Pension: Weniger Arbeitszeit bei gleichzeitigem Einkommen aus der Teilpension.
- Soziale Absicherung bleibt erhalten: Beiträge zur Pensionsversicherung laufen weiter.
- Flexibilität: Die Dauer und das Ausmaß der Reduktion sind frei wählbar und individuell vereinbar.
Vorteile für Arbeitgeber:innen
- Erhalt von Know-how: Ältere Fachkräfte bleiben dem Unternehmen länger erhalten.
- Planbare Übergänge: Personalplanung kann vorausschauend und stufenweise erfolgen.
- Attraktivität als Arbeitgeber: Altersgerechte Arbeitsmodelle stärken die Mitarbeiterbindung.
Voraussetzungen
Teilpension ist möglich für Personen, die ab 2026 Anspruch auf eine der folgenden Pensionsarten haben:
- Alterspension
- Korridorpension (ab 62 Jahren)
- Langzeitversicherungspension
- Schwerarbeitspension
Zusätzlich ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Arbeitszeitreduktion erforderlich.
Berechnung der Teilpension
Die Höhe der Teilpension hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab:
- 25–40 % Reduktion: 25 % der Pensionsgutschrift
- 41–60 % Reduktion: 50 % der Pensionsgutschrift
- 61–75 % Reduktion: 75 % der Pensionsgutschrift
Das Pensionskonto wird anteilig geschlossen, der Rest bleibt offen und wird weiter befüllt. Für den endgültigen Pensionsantritt ist ein neuer Antrag nötig.
Steuerliche Aspekte & Meldepflichten
- Der gleichzeitige Bezug von Teilpension und Arbeitslohn kann zu Nachforderungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung führen.
- Überschreitungen der vereinbarten Arbeitszeit um mehr als 10 % müssen gemeldet werden.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
- Frühzeitig informieren: HR-Abteilungen sollten sich rechtzeitig mit den Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten vertraut machen.
- Teilzeitmodelle prüfen: Individuelle Vereinbarungen gemeinsam mit Mitarbeiter:innen treffen.
- Steuerberater einbeziehen: Zur Optimierung der steuerlichen Situation für beide Seiten empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Steuerexperten.
Fazit
Die Teilpension ist ein modernes Instrument zur Gestaltung des Pensionsantritts. Sie ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, schrittweise in den Ruhestand zu wechseln, und bietet Arbeitgebern die Chance, erfahrene Mitarbeiter:innen länger zu halten. Bei Fragen unterstützt Sie gerne die Kanzlei Heinz Kobleder – Steuerberater.


