Teilpension ab 2026: Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich

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Ab dem 1. Jän­ner 2026 tritt in Öster­reich ein neu­es Modell in Kraft, das älte­ren Arbeitnehmer:innen einen fle­xi­blen Über­gang in die Pen­si­on ermög­licht: die Teil­pen­si­on. Sie bie­tet sowohl Beschäf­tig­ten als auch Unter­neh­men erheb­li­che Vor­tei­le – ins­be­son­de­re in Zei­ten von Fach­kräf­te­man­gel und demo­gra­fi­schem Wan­del.

Was ist die Teilpension?

Die Teil­pen­si­on erlaubt es Per­so­nen, die Anspruch auf eine (vor­zei­ti­ge) Alters­pen­si­on haben, ihre Arbeits­zeit zu redu­zie­ren und gleich­zei­tig einen Teil ihrer Pen­si­on zu bezie­hen. Anders als bei der frü­he­ren Rege­lung, bei der eine gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung erfor­der­lich war, erlaubt die Teil­pen­si­on nun eine Arbeits­zeit­re­duk­ti­on von 25 % bis 75 % bei gleich­zei­ti­gem Bezug eines Teil­be­trags der Pen­si­on.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

  • Glei­ten­der Über­gang in die Pen­si­on: Weni­ger Arbeits­zeit bei gleich­zei­ti­gem Ein­kom­men aus der Teil­pen­si­on.
  • Sozia­le Absi­che­rung bleibt erhal­ten: Bei­trä­ge zur Pen­si­ons­ver­si­che­rung lau­fen wei­ter.
  • Fle­xi­bi­li­tät: Die Dau­er und das Aus­maß der Reduk­ti­on sind frei wähl­bar und indi­vi­du­ell ver­ein­bar.

Vorteile für Arbeitgeber:innen

  • Erhalt von Know-how: Älte­re Fach­kräf­te blei­ben dem Unter­neh­men län­ger erhal­ten.
  • Plan­ba­re Über­gän­ge: Per­so­nal­pla­nung kann vor­aus­schau­end und stu­fen­wei­se erfol­gen.
  • Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber: Alters­ge­rech­te Arbeits­mo­del­le stär­ken die Mit­ar­bei­ter­bin­dung.

Voraussetzungen

Teil­pen­si­on ist mög­lich für Per­so­nen, die ab 2026 Anspruch auf eine der fol­gen­den Pen­si­ons­ar­ten haben:

  • Alters­pen­si­on
  • Kor­ri­dor­pen­si­on (ab 62 Jah­ren)
  • Lang­zeit­ver­si­che­rungs­pen­si­on
  • Schwer­ar­beits­pen­si­on

Zusätz­lich ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung mit dem Arbeit­ge­ber über die Arbeits­zeit­re­duk­ti­on erfor­der­lich.

Berechnung der Teilpension

Die Höhe der Teil­pen­si­on hängt vom Aus­maß der Arbeits­zeit­re­duk­ti­on ab:

  • 25–40 % Reduk­ti­on: 25 % der Pen­si­ons­gut­schrift
  • 41–60 % Reduk­ti­on: 50 % der Pen­si­ons­gut­schrift
  • 61–75 % Reduk­ti­on: 75 % der Pen­si­ons­gut­schrift

Das Pen­si­ons­kon­to wird antei­lig geschlos­sen, der Rest bleibt offen und wird wei­ter befüllt. Für den end­gül­ti­gen Pen­si­ons­an­tritt ist ein neu­er Antrag nötig.

Steuerliche Aspekte & Meldepflichten

  • Der gleich­zei­ti­ge Bezug von Teil­pen­si­on und Arbeits­lohn kann zu Nach­for­de­run­gen im Rah­men der Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung füh­ren.
  • Über­schrei­tun­gen der ver­ein­bar­ten Arbeits­zeit um mehr als 10 % müs­sen gemel­det wer­den.

Handlungsempfehlung für Unternehmen

  1. Früh­zei­tig infor­mie­ren: HR-Abtei­lun­gen soll­ten sich recht­zei­tig mit den Vor­aus­set­zun­gen und Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten ver­traut machen.
  2. Teil­zeit­mo­del­le prü­fen: Indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­run­gen gemein­sam mit Mitarbeiter:innen tref­fen.
  3. Steu­er­be­ra­ter ein­be­zie­hen: Zur Opti­mie­rung der steu­er­li­chen Situa­ti­on für bei­de Sei­ten emp­fiehlt sich die Bera­tung durch einen erfah­re­nen Steu­er­ex­per­ten.

Fazit

Die Teil­pen­si­on ist ein moder­nes Instru­ment zur Gestal­tung des Pen­si­ons­an­tritts. Sie ermög­licht es Arbeitnehmer:innen, schritt­wei­se in den Ruhe­stand zu wech­seln, und bie­tet Arbeit­ge­bern die Chan­ce, erfah­re­ne Mitarbeiter:innen län­ger zu hal­ten. Bei Fra­gen unter­stützt Sie ger­ne die Kanz­lei Heinz Koble­der – Steu­er­be­ra­ter.

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